Ausbildung & KarriereFachartikel

Studienseminar: Mit Legal Tech Recht Gestalten – MLTRG

Mit Legal Tech Recht Gestalten (i1)“ heißt das Seminar, das im vergangenen Wintersemester an der Universität Hamburg erstmals stattfand und sowohl die seminarbeteiligten Studierenden, als auch externe Gäst:innen begeisterte. Das Seminar ist zugleich Forschungsobjekt meines Promotionsprojektes, in dem ich die Förderung grundlegender Legal Tech-Kompetenzen im Jurastudium untersuche.

Die rechtsdidaktische Auseinandersetzung mit der Integration von „Legal Tech“ in die Juristenausbildung ist mindestens aus zweifachem Grund spannend. Erstens, weil „Legal Tech“ als wissenschaftlicher Gegenstand recht neu ist und daher keine tradierte juristische Lehre dazu existiert. Der Bedarf daran besteht jedoch, um die Absolvent:innen von morgen auf ihre professionelle Tätigkeit vorzubereiten. Zweitens, weil die Jurist:innenausbildung selbst, in ihrer überwiegenden Darreichung als Vorlesung, wenig innovativ und eher eingestaubt daherkommt. Sie braucht ihrerseits ein Re-Design. Bekanntermaßen ist es so eine Sache mit der Reform der Jurist:innenausbildung, zwar mehren sich die Stimmen, dass es einer Veränderung bedürfe, wo und wie angesetzt werden sollte ist dabei allerdings eine offene Frage (vgl. Umfrage von iurreform.de), die hier auch nicht beantwortet werden soll. Von einer allgemeinen Reformbedürftigkeit wird vorliegend ausgegangen und daher angenommen, dass entlang des vorgenannten, Inspirationen für die Entfaltung von Legal Tech eher nicht in der klassischen Jurist:innenausbildung zu suchen sind.

Juristenausbildung und Hochschuldidaktik

Lehre ist in den meisten Studiengängen ohnehin das “Stiefkind“ der Hochschullehrer:innen und erfährt daher geringere Aufmerksamkeit, als die eigentliche Forschung. Im Ergebnis wird häufig der eigenen Lernerfahrung nachempfunden und die Lehre derart angeboten wie man es selbst erlebt hat. Im günstigen Fall werden die ex post als absolut unangenehm empfundenen Aspekte rausgelassen und dafür die eine oder andere (vermeintlich) didaktisch wertvolle Veränderung vorgenommen. Im Falle kollidierenden Arbeitsaufkommens, überspitzt ausgedrückt Forschung versus Lehre, wird sich regelmäßig gegen die Lehre entschieden, da diese im akademischen Umfeld keine berufsförderliche Anerkennung findet und dem Renommee als Wissenschaftler:in nicht zuträglich ist. Für Lehre gilt folglich: schlechte Lehre wirkt sich nicht negativ und gute Lehre auch nicht positiv auf das persönliche Fortkommen aus. Eine eingehende Auseinandersetzung erscheint insoweit nicht opportun. So halten sich aktive Veränderungstendenzen, selbst bei engagierten Personen, in Grenzen, da im Zweifel – und das ist völlig nachvollziehbar und menschlich – das erledigt wird, was einen auch potenziell weiter bringt.

Ein weiterer Aspekt ist aus meiner Sicht, dass offenbar fast alle Studiengänge im Nachgang an die Bologna-Reformen einem neuen Qualitätsregime hochschulischer Studienprogramme unterworfen wurden, das Jurastudium jedoch nicht. Dieser Umstand ist beachtlich, da der aufgrund von „Bologna“ entwickelte Qualitätsrahmen didaktische Implikationen (= didaktischer Mindeststandard) enthält, die sich durch den Erhalt des Staatsexamens jedoch kaum auf das Jurastudium auswirk(t)en (über die Qualität und Implikationen dieses Mindeststandards lässt sich diskutieren). Diesen Mindeststandard unterläuft juristische Lehre regelmäßig.

So entsteht der Eindruck, das reflexive Moment aus eigener Lernerfahrung und eigener Lehre perpetuiere einen Standard, der aus didaktischer Sicht mindestens fraglich ist. Dabei muten Vorlesungen häufig so an, als würde Wissensaufbau allein durch Rezeption, nicht jedoch durch individuelle Konstruktion erfolgen. Räume zur individuellen Erschließung werden den Studierenden kaum gegeben, diese Räume zu schaffen obliegt zumeist den Lernenden in mühsamer Eigenarbeit.

Im Hinblick auf die Aneignung von Wissen ist heute der „Konstruktivismus“ vorherrschend, dem die Annahme zugrunde liegt, dass Wissensaneignung ein individueller Konstruktionsprozess ist und jeder neue „Wissensbrocken“ eine „Andockstelle“ im Bestand braucht. Also nur dort, wo sich neues Wissen an das bereits vorhandene Wissen des Individuums anschließen kann, kommt es auch zu einem zur Verfügung stehenden Wissenszuwachs. Da dieser Grundbestand bei jeder Person einzigartig ist, sollten auch Lernszenarien, die individuelle Auseinandersetzungen mit dem Gegenstand ermöglichen, eingeräumt werden. Dieser Grundannahme folgend sollen spezielle didaktische Methoden eingesetzt werden, die dem Umstand der individuellen Wissensaneignung Rechnung tragen. Ganz zentral ist dabei die sogenannte Lernendenzentrierung und damit verbundene Lernszenarien, die für individuelle Lernprozesse förderlich sein sollen. Planbar sind die individuellen Lernprozesse nicht, sie können nur antizipiert werden und die förderlichen Bedingungen erfahrungsbasiert optimiert werden. Didaktische Aktivitäten werden im Hinblick auf verfolgte Lehr-Lern-Ziele auf drei Handlungsebenen abgestimmt – Vermittlung enthält den Einsatz und die Gestaltung von Lehrmaterialien; Aktivierung enthält die Gestaltung von Aufgaben zur Förderung sachbezogener Lernprozesse und die Betreuung umfasst die Gestaltung von begleitenden Kommunikationsmaßnahmen. Verkürzt ausgedrückt geht es darum, ausgehend vom Individuum, brauchbare Lehrmaterialien mit ansprechenden Aufgabenstellungen und hinreichenden Unterstützungsmaßnahmen derart zu bündeln, dass die Bearbeitung von den Studierenden als nützlich empfunden wird und so zur intrinsisch motivierten individuellen Auseinandersetzung anregt.

Legal Tech

Hinzu kommt der konkrete Gegenstand „Legal Tech“, Ausdruck der modernen fortschreitenden digitalen Welt und damit Artefakt der Informationsgesellschaft in der wir uns befinden. Automatisierung und andere Prozesse durch digitale Datenverarbeitung haben in allen Geschäftsgebieten zu angepassten und optimierten Prozessen geführt, andere Branchen sind gänzlich neu entstanden und wiederum andere verschwinden aufgrund disruptiver Innovation. Im juristischen Feld ist die Digitalisierung noch am Anfang. Legal Tech-Unternehmen am Markt sind überwiegend Einzelerscheinungen, aufgebaut auf der Arbeit weniger Vordenker:innen, die befähigt sind das neue Feld konstruktiv zu erschließen. Auf Grundlage des technischen Status Quo und unter Berücksichtigung der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung ergeben sich fast täglich neue potenzielle „Business Cases“. Daneben finden sich zahlreiche Individuallösungen in Kanzleien o.ä. und der Einsatz von Legal Tech eröffnet im öffentlichen Sektor völlig neue Perspektiven auf den „Sozialstaat“ und dessen Leistungserbringung. Auch im Hinblick auf die Justiz sind viele Einsatzszenarien grundsätzlich denkbar.

Aber welches Wissen ist elementar und welches nicht? Was sollte ein:e Jurist:in im Hinblick auf Legal Tech unbedingt können oder kennen? Im Rahmen meiner Forschung bin ich wiederholt mit einer Art Grundbefähigung zum realistischen Umgang mit und der Analyse von Legal Techs in Berührung gekommen. Um diese Kompetenzbeschreibung greifbar zu machen, habe ich es für mich als Legal Tech Literacy gefasst und deren Förderung als zentrales Lehr-Lern-Ziel festgehalten.

Ein besonderer Aspekt für das Verständnis von und den Umgang mit Legal Tech ist, dass man neue Perspektiven auf den Rechtsfindungsprozess und der Erbringung von Rechtsleistungen einlassen muss. Insbesondere eine prozessuale Sicht offenbart mögliche Einsatz- und Optimierungspotenziale von und durch Legal Tech. In der Prozessbeschreibung können Anteile ausgemacht werden, die nicht mehr manuell erfolgen müssen/können/sollen und zukünftig durch eine Technologie übernommen werden. Dadurch kann der Mensch u.a. von bestimmten Arbeitsschritten befreit werden und kann sich auf andere Aspekte konzentrieren. Über diese und weitere Aspekte hinaus, besteht das Potenzial zusätzlich Kund:innen- oder Bürger:innenfreundlicher zu agieren, indem deren Interessen bei der neu-Gestaltung berücksichtigt werden.

Die derzeitige Jurist:innenausbildung bereitet einen nicht darauf vor. Diesen veränderten Blick einzunehmen, ist schwierig und muss erlernt werden. Speziell den zweiten Aspekt „Kundenfreundlichkeit“ kann ich nur realisieren, wenn ich anerkenne, dass die Menschen, die betroffen sind, auch die Expert:innen für ein optimales Service-Angebot sind (ganz gleich welcher Branche).

Genau an dieser Stelle ergeben sich erstaunliche Nähen zwischen Ansprüchen an moderne hochschuldidaktisch ansprechende Lehre und den Ansprüchen aus einem veränderten Blick auf rechtliche Leistungen zur sinnvollen Integration von Legal Tech:

Menschzentrierung dient als Ausgangspunkt der Überlegungen und wird durch die Integration von Wissen unterschiedlicher Disziplinen ergänzt, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Design Thinking

Menschenzentrierung oder „User Centricity“ verlangt nach optimalen Nutzererfahrungen (User Experience). Anwender:innen soll ein ansprechendes, nützliches und brauchbares Erlebnis bereitet werden. Das hat Bindungswirkung und verbessert das gegenseitige Verhältnis und stellt daher grundsätzlich ein Wettbewerbsvorteil dar. Zufriedene Leistungsempfänger:innen kommen wieder, nehmen Services in Anspruch und stellen freiwillig (durch Nutzung) Daten bereit. Mit den Daten kann das ohnehin schon nutzer:innenzentrierte Produkt noch weiter optimiert werden. Auf Ebene der Lehre verleiten die brauchbaren, nützlichen und ansprechenden „Produkte“ die Studierenden sich aufgrund intrinsischer Motivation mit einem Studiengegenstand auseinanderzusetzen und so Wissen aufzubauen. Die Einlassungen der Studierenden und die gemachten Erfahrungen können, sofern dokumentiert, zur weiteren Optimierung der Veranstaltung verwendet werden.

Es verwundert wenig, dass sich derzeit in beiden Bereichen (und nicht nur dort) ein Ansatz ihren Weg bahnt, der geeignet erscheint unterschiedlichste Menschen, Methoden und Disziplinen systematisch in Bezug zu setzen und zu integrieren, um das Beste aus allen Welten zu berücksichtigen: Design Thinking, welches im juristischen Feld „Legal Design Thinking“ genannt wird und in der Hochschulbildungsforschung als „Design Based Research“ zu finden ist. Jeweils werden in den domänenspezifischen Ausprägungen des Design Thinking-Ansatzes gegenstandbezogene Anpassungen vollzogen. Kernanliegen ist in beiden Fällen möglichst schnell ins Testen der gestalteten Prototypen zu gelangen, um aus dem konkreten Einsatz Optimierungen für den nächsten Durchlauf (Iteration) vornehmen zu können.

Mit Legal Tech Recht Gestalten (i1)

MLTRG (i1) ist daher als Legal Design Thinking-Projekt entfaltet worden, in dem Studierende innerhalb eines vorgegebenen Rahmens eigenständig ergebnisoffene Design-Cases bearbeiteten und Prototypen entwickelten. Das Seminar ist selbst Prototyp (i1) eines Design Based Research-Projektes und geht im kommenden Sommersemester in die zweite Iteration (i2).

Im Seminar im Wintersemester 21/22 wurden drei Anträge des Hamburger „Bildungs- und Teilhabepakets“ digitalisiert. Als Hilfsmittel für die Digitalisierung stellte Legal OS ihre no code-Software (Forest) kostenlos zur Verfügung und einen Legal Engineer als Ansprechpartner zur Seite. Die Studierenden waren gefordert die veränderte Herangehensweise an die rechtliche Leistungserbringung im Rahmen des Legal Designs-Rahmens zu erleben. Unter praktischer Verwendung von Legal Tech sollte der Prozess der Antragstellung, inklusive Einbeziehung von zwei wesentlichen Akteursgruppen (Antragsteller:innen und Sachbearbeiter:innnen), optimiert werden. Ausgangspunkt der Arbeit: Kann mit Legal Tech der Zugang zum Recht (access2justice – a2j) verbessert werden? Die Studierenden suchten eine Antwort zu der Frage systematisch eingebettet, hands-on und in Teams, denn Kollaboration und Integration ist integraler Bestandteil von Design-Thinking-Projekten.

Dieser faktische Bedarf an disziplinärer und methodischer Öffnung für die sinnvolle Integration von Legal Tech, unabhängig davon, in welchen Bereichen, Branchen oder Feldern, betrachte ich als Chance, dass Rechtsmärkte, Rechtswissenschaft und ihre Lehre insgesamt offener werden und die vielzitierte Ellenbogenmentalität einer zeitgemäßen integrativen, kollaborativen, interdisziplinären Haltung den Platz frei macht. So könnte Legal Tech als Katalysator einer Veränderung dienen, die die Rechtswissenschaft, und insbesondere ihre Lehre, wieder näher an die beruflichen Realitäten bringt, als es derzeit der Fall ist.

Autor: Anton Sefkow ist Stipendiat am Zentrum für Recht in der Digitalen Transformation (ZeRdiT) im Projekt „Das Recht und seine Lehre in der digitalen Transformation“ an der Uni Hamburg und untersucht Möglichkeiten und Grenzen der Förderung grundlegender Legal Tech-Kompetenzen in der Jurist:innenausbildung. Er hat das erste Juristische Staatsexamen (2018) und ein Magister Artium Erziehungswissenschaft (2011) erlangt und arbeitet seit 2015 hochschuldidaktisch sowie als Dozent. Kontakt: anton.sefkow@uni-hamburg.de.

- WERBUNG -