Fachartikel

Digitalisierung der Rechtsbranche & das Finden von Automatisierungspotential

Legal Tech wird in der Rechtsbranche heiß diskutiert – während die einen das Ende des Berufs Rechtsanwalt prophezeien, warnen andere vor einem Hype oder sehen schon dessen Ende. Dass die Digitalisierung die Rechtsbranche mittlerweile unwiderruflich erreicht hat, lässt sich jedoch nicht leugnen. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Juristen auch weiterhin sichern zu können, müssen sie sich mit der Digitalisierung und dem Automatisierungspotential ihrer Arbeitsabläufe befassen.

An wen richtet sich Legal Tech


Legal Tech kann grob danach differenziert werden, an wen sich die technischen Unterstützungen richten, also B2B oder B2C. Legal Tech für Verbraucher (B2C) formiert sich vor allem als Online-Services, die Rechtsmarktplätze zur Verfügung stellen und Spezialangebote, welche Teilbereiche der nicht typischerweise anwaltlichen Arbeit automatisieren.

Lösungen für Kanzleien


Zur Frage steht, ob die Anwaltstätigkeit nicht doch in Zukunft durch die Automatisierung vollständig ersetzt werden kann, wenn man auf das immer mehr wachsende Angebot an speziellen Rechtsprodukten blickt. Diese Rechtsprodukte funktionieren jedoch nur deshalb, weil es sich um rechtlich einfach gelagerte Fälle handelt. Wegen der Komplexität und Vielgestaltigkeit des Lebens kann aber mit Automatisierung nicht jeder Fall gelöst werden.

Trotzdem wird die entstandene Konkurrenz erhöhten Druck auf die Kanzleien ausüben, weshalb sich der zukünftig wettbewerbsfähig bleibende Jurist mit dem Thema Legal Tech auseinandersetzen und passende Lösungen für sich finden muss, denn mit der passenden Software kann die juristische Arbeit wesentlich effizienter gestaltet und erleichtert werden. Das funktioniert auch schon heute.

Für Juristen sind daher vor allem B2B Lösungen interessant. Software-Lösungen für Kanzleien bestehen zurzeit vor allem aus der Dokumentenanalyse-Software, der Kanzlei Management-Software und der Dokumentenautomation. Während Dokumentenanalyse-Software nur in kleinen Teilbereichen wirkt, Kanzleisoftware schon heute Standard ist, ist vor allem ein Blick auf die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Dokumentenautomation notwendig. Hier kann noch ein sehr großes Wertschöpfungspotential verborgen sein.

Dokumentenautomatisierung


Heute erfordert die Erstellung von Dokumenten noch einen hohen Zeitaufwand, bei dem oft kein juristischer Mehrwert entsteht. In bestehende Vorlagen muss sich zunächst hineingedacht werden, da diese meist nicht selbsterklärend sind, wenn diese Vorlagen überhaupt richtig passen. Letzteres findet man natürlich auch erst nach dem Studium der Vorlage heraus. Das Wissen des Autors der Vorlage ist zwar bei ihm vorhanden, aber eben nicht für Jedermann verfügbar. Für einen Dritten ist eine Vorlage oder schlimmer noch ein Stapel von Vorlagen, aus denen er sich bedienen soll, keinesfalls selbsterklärend. Schließlich besteht noch eine hohe Fehleranfälligkeit, die beispielsweise durch peinliche grammatikalische Fehler oder veraltete Vorlagen unbemerkt entstehen. Wenn dann noch das grammatikalische Geschlecht oder die Anzahl der Parteien angepasst werden müssen, sind Fehler nicht auszuschließen. Mit echter juristischer Arbeit hat all dies nicht unbedingt etwas zu tun.

Durch die automatisierte Erstellung von Dokumenten kann der Zeitaufwand wesentlich verringert werden, da das stundenlange Reindenken in den Fall und in ähnliche Vorlagen wegfällt und so eine bessere Kalkulierbarkeit von Angeboten besteht, die dem Kostendruck von außen standhalten können. Intelligente Vorlagen können den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, so dass das Wissen verfügbar gemacht wird und ein zentrales Knowledge Management entsteht. Formatierungen, optische und inhaltliche Standards können eingehalten und Flüchtigkeitsfehler vermieden werden. Selbst die Grammatik lässt sich automatisieren. Veraltete Vorlagen gehören der Vergangenheit an. Sie können durch Updates erneuert werden und so der neuesten Rechtsprechung standhalten – einfach mit einem Klick.

Nun stellt sich die Frage, ob zukünftig nur noch IT-Spezialisten der anwaltlichen Tätigkeit nachgehen können. Früher gab es nur wenige Lösungen, die eben auch nur IT-Experten anwenden konnten. In der letzten Zeit ist der Markt erfreulicherweise um einfach und intuitiv zu bedienende Softwarelösungen angewachsen.

Zu diesen neuen Lösungen zählt z.B. auch LAWLIFT. LAWLIFT ist eine Lösung, die sich durch eine möglichst einfach zu bedienende Benutzeroberfläche auszeichnet und mit der jeder Jurist intelligente Vorlagen erstellen, nutzen und aktualisieren kann ohne eine Zeile Code schreiben oder mit abstrakten Variablen arbeiten zu müssen. Die juristische Logik wird durch einfach Klicks gesetzt. Wiederkehrende Aufgaben können schneller erledigt werden und dadurch die eigenen Aufwände und Kosten besser berechnet werden. Die Besonderheit bei LAWLIFT ist, dass sie von jedem Juristen bedient werden kann. Die Lösung richtet sich nicht nur an Großkanzleien und große Unternehmen sondern auch an jeden Justitiar oder Anwalt. Bereits heute zählt LAWLIFT eine Vielzahl spezialisierter Einzelanwälte zu seinen Kunden.

Um das Automatisierungspotential der eigenen Kanzlei identifizieren zu können, müssen die eigenen Arbeitsprozesse überdacht werden – eine gewisse Wertschöpfung der Dokumentenautomatisierung entsteht dann, wenn für die Kanzlei immer wieder Arbeiten anstehen, die sich durch eine Redundanz oder auch Komplexität auszeichnen. Dokumente mit Automatisierungspotential können solche mit einem geringen Wert aber hohen Häufung sein (Kosten werden gesenkt), aber auch solche mit einem hohen Wert aber geringen Häufung (die Wettbewerbsfähigkeit wird erhöht) und natürlich auch solche sein mit einem hohen Wert und einer hohen Häufigkeit (Wettbewerbsfähigkeit wird erhöht und Kosten werden gesenkt).


Ziel muss eine am Mandanten orientierte Service-Verbesserung sein, bspw. wie kann ein standardisierter Aufwand effektiver bearbeitet werden oder wie lässt sich das Problem der schwierigen Kalkulierbarkeit des Aufwands lösen.

Mit der Automatisierung von Arbeitsabläufen kann sich wieder vermehrt der echten juristischen Tätigkeit gewidmet werden – der Subsumtion rechtlich schwierig zu bewertender Fälle und es bleibt mehr Zeit für Aufgaben, die eine Software nicht übernehmen kann, wie die individuelle und persönliche und strategische Beratung des Mandanten.

von Dr. Steffen Bunnenberg – LAWLIFT-Gründer und Geschäftsführer

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