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Aktuelle Umfrage von Thomson Reuters über ChatGPT und generative KI in Anwaltskanzleien

Eine aktuelle Umfrage aus März 2023 von Thomson Reuters beschäftigt sich mit dem Einsatz von generativer KI und ChatGPT in Anwaltskanzleien. Befragt wurden 440 Anwälte und Anwältinnen in großen und mittelgroßen Kanzleien in den USA, Großbritannien und Kanada zu den Chancen und potenziellen Risiken der Künstlichen Intelligenz in ihrer Branche.

Eine große Mehrheit von 82 % der Befragten ist der Meinung, dass ChatGPT und generative KI ohne weiteres auf die juristische Arbeit angewendet werden könnte. Eine etwas kleinere Mehrheit von 51 % ist der Meinung, dass ChatGPT und generative KI auch auf die juristische Arbeit angewendet werden sollte.

3 % der Befragten gaben an, dass sie generative KI derzeit tatsächlich nutzen. Ein weitaus größerer Teil von 34 % gab an, dass ihre Kanzlei noch darüber nachdenkt, ob sie generative KI für juristische Abläufe einsetzen soll oder nicht. Etwa 15 % der Befragten gaben an, dass ihre Kanzleien ihre Mitarbeiter vor der unerlaubten Nutzung generativer KI bei der Arbeit gewarnt haben, und 6 % gaben an, dass ihre Kanzleien die unerlaubte Nutzung gänzlich verboten haben. Tatsächlich gaben alle Befragten an, dass sie generativen KI-Tools und speziell dem öffentlich zugänglichen ChatGPT-Tool im Umgang mit vertraulichen Mandantendaten nicht komplett vertrauen.

Ein großer Teil der Befragten hatte Bedenken hinsichtlich der Nutzung von ChatGPT und generativer KI bei der Arbeit – 62 %, darunter 80 % der Partner oder Managing Partner. Darüber hinaus schienen sich viele der in der Umfrage geäußerten Bedenken um die Genauigkeit und Sicherheit der Technologie zu drehen, insbesondere um die Frage, wie Anwaltskanzleien ihre Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Vertraulichkeit von Mandanten berücksichtigen werden.

Der komplette Bericht kann hier angefordert werden.

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