Fachartikel

Wie sich Kanzleimarketing durch die Digitalisierung verändert

In den letzten zwei Jahren musste sich die Arbeitswelt neu erfinden: Durch zahlreiche Lockdowns, der Umstellung des Geschäftsbetriebs auf das Home Office und einer rasanten Veränderung auf dem Arbeitsmarkt kann das Thema „Marketing“ nicht mehr wie vor dem Jahr 2020 bedient werden. Im Laufe der Coronakrise haben sich beispielsweise „Webinare“ etabliert, viele Kanzleien haben berufliche Plattformen wie LinkedIn für sich entdeckt oder treten mit neuen Formaten, wie z.B. Podcasts, auf. Nichts ist mehr, wie es einmal war. Doch was bedeutet das für Kanzleien und gutes Kanzleimarketing konkret?

1. Kanzleimarketing im Wandel

Dass die Kanzlei-Website das Aushängeschild einer jeden Online-Präsenz ist, dürfte inzwischen auch in der Anwaltsbranche allgemein bekannt sein – nicht zuletzt ist die Digitalisierung durch die aktive Nutzungspflicht des beA im Anwaltsberuf nicht mehr wegzudenken. Doch welche „neuen“ Marketingmaßnahmen haben sich in den letzten zwei Jahren aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung etabliert?

2. Marketingtools

a. Social Media und Personal Branding

An erster Stelle steht das Personal Branding insbesondere für kleinere Kanzleien. Diese können durch einen strategischen Aufbau ihrer „Anwaltsmarke“ und Platzierung in den sozialen Medien eine enorme Sichtbarkeit erzielen und dies sogar völlig ortsunabhängig. Durch die Nutzung von Social Media Plattformen hat sich der Markt für potenzielle Mandanten auf ganz Deutschland ausgeweitet und ist nicht mehr regional gebunden. Das Social-Media Marketing stellt, sofern es denn Spaß bereitet, ein sehr effizientes und kostengünstiges Marketing dar. Aber auch hier ist entscheidend, dass die jeweilige Plattform entsprechend den eigenen Rechtsgebieten und Zielgruppen „passend“ gewählt und verwendet wird. So eignet sich z.B. Instagram eher für das B2C-Marketing, wohingegen LinkedIn im B2B-Bereich zielführender ist.

b. Google Ads / SEO

Auch das klassische SEO-Marketing durch Google Ads wird von vielen Kanzleien als erfolgreiches Marketinginstrument genutzt. Nicht zu vernachlässigen ist allerdings, dass sich die Preise je Klick, Keyword und Rechtsbranche in ein Vielfaches steigern können, so dass gerade für Kanzleigründer der Kostenfaktor zu beachten ist.

c. Webinare / Vorträge / Podcasts / Youtube

Im Zuge der Coronakrise sind Live-Netzwerktreffen und Vorträge nicht mehr möglich gewesen – schnell haben sich die Kanzleien auf Online-Rechtstipps, Webinare und Podcasts umgestellt. So finden sich heute zahlreiche Erklärvideos, wenn nach bestimmten Rechtsthemen gegoogelt wird. Hervorzuheben ist hier, dass diese Beiträge „für immer“ im Internet auffindbar sind und durch mehr Klicks auch bei Google ein höheres Ranking erhalten, so dass sie sich langfristig zu einem enormen Wettbewerbsvorteil entwickeln können. Ein einmal aufgezeichnetes Video kann also auch Jahre später noch werbewirksam sein. Hier zahlt sich die Investition also langfristig aus.

d. Blogbeiträge / Fachzeitschriften

Weiterhin sind auch juristische Beiträge in (Online)-Fachzeitschriften nicht wegzudenken und erfüllen ihre fachspezifische Werbewirkung. Allerdings ist der heutige User nicht mehr gewillt, viele Zeilen zu lesen. Er will vielmehr schnell zielführende Antworten auf seine Fragen erhalten. Daher sollte auch hier auf eine gewisse Kürze und Prägnanz geachtet werden, um in der Informationsfülle im Internet nicht unterzugehen.

e. Anwaltssuchdienste

Zuletzt sind auch heute noch Anwaltssuchdienste ein effektives Mittel, um gerade auch als kleinere Kanzlei von potenziellen Mandanten aufgefunden zu werden. Allerdings müssen auch diese Plattformen aktiv genutzt werden, um hiermit fühlbare Erfolge erzielen zu können.

3. Maßnahmen

Kanzleien, die auch langfristig relevant sein möchten, sollten sich daher schnellstmöglich mit den Möglichkeiten des Online-Marketings vertraut machen und ihre Online-Präsenz strategisch aufbauen. Bewerbungsprozesse können beispielsweise online abgewickelt werden; Accounts in sozialen Netzwerken sollten nicht nur eingerichtet werden, sondern auch regelmäßig mit Beiträgen gespickt werden. Im Rahmen von Webinaren sollten Kanzleien unbedingt beachten, dass sie gute Bild- und Tongeräte zur Verfügung haben. Zu guter Letzt ist es unabdingbar sich auch mit neuen Tools wie z.B. einer automatisierten Mandatsabwicklung oder anderen Legal Tech Tools auseinanderzusetzen.

Fazit

In der Rechtswelt sind potenzielle Mandanten nur noch einen Klick entfernt, Kanzleien und Ihre Anwälte sind nahbarer und Online-Beiträge sind ein Leben lang im Internet einsehbar.

Wer als Kanzlei heute immer noch dasselbe Marketing wie vor 2020 fährt wird langfristig den Kürzeren ziehen und schon bald nicht mehr relevant sein. Jetzt ist es besonders wichtig spontan auf die Entwicklungen am Rechtsmarkt zu reagieren und mit neuen und mutigen Ideen im Internet aufzutreten, um weiterhin sichtbar und relevant zu bleiben.

Autorin: Alexandra Lederer LL.M. (Miami), Rechtsanwältin der Kanzlei LedererLegal, berät deutschlandweit auf den Gebieten des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Internetrechts mit einer Spezialisierung auf Rechtsprobleme von Gründern und Gründerinnen. Sie unterstützt Start-Ups bei allen auf dem Gründungsweg auftretenden Rechtsfragen und bietet außergerichtliche und gerichtliche Vertretung rund um den Themenbereich „Geistiges Eigentum“ an.

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