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Legal Tech für Verbraucher: Fitnessstudios im Lockdown – Millionen Kunden warten auf Geld

Legal Tech Geschäftsmodelle finden schon lange nicht mehr nur im Fluggastrecht oder Verkehrsrecht statt. Neben breiteren Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, gilt es vor allem als Legal Tech Firma schnell auf veränderte rechtliche Situationen und Trends zu reagieren. Dies war z.B. im Fall von Wirecard oder des VW-Dieselskandals so. Ein aktuelles Thema sind Fitnessstudios, die durch den Corona-Lockdown zwangsläufig geschlossen waren und so ihren zahlenden Kunden keinen Service bieten konnten. Lesen Sie im Folgenden die Legal Tech Lösung zu diesem Thema von Dr. Benedikt M. Quarch von RightNow:

Trotz des Lockdowns zahlen Millionen Verbraucher in Deutschland weiterhin für ihr Fitnessstudio – und das obwohl sie seit über 6 Monaten nicht mehr trainieren konnten! Insbesondere die großen Ketten verweigern vehement eine Rückzahlung dieser Beiträge und hängen die „Lockdown-Monate“ einfach an die Laufzeit dran, wenn der Kunde irgendwann in Zukunft einmal kündigen sollte.

Gemeinsam für Fairness bei den großen Fitness-Ketten!

Online-Angebote der Studios rechtfertigen nicht die Abbuchung des vollen Beitrages. Nicht jeder hat zu Hause genug Platz oder das Equipment. Wir als RightNow Group bieten nun eine einfache und unkomplizierte Sofort-Entschädigung für Verbraucher an. RightNow kauft Konsumenten dabei den Erstattungsanspruch gegenüber großen Fitness-Ketten ab und zahlt ihnen innerhalb kürzester Zeit das Geld aus. Der Vertrag bleibt dabei unberührt. Somit ist man als Betroffener von jedem Stress oder Risiko befreit – und kriegt einen Großteil der während des Lockdowns gezahlten Beiträge sofort zurück.

Weitere Informationen und Fakten

Das Problem: Die Fitnessstudios sind seit Monaten geschlossen, die großen Anbieter buchen aber weiterhin fleißig die Monatsbeiträge ab und bieten einzig und allein an, dass die gezahlten „Lockdown-Monate“ – wenn der Kunde in 1, 2 oder 5 Jahren irgendwann einmal kündigen sollte – dann als „Bonus“ an die Kündigung drangehangen werden; dies ist für viele Menschen nachvollziehbarer Weise keine Lösung. Unserer Erfahrung nach zeigen die großen Ketten hier auch wenig Kulanz und lassen es im Zweifel auf einen Rechtsstreit ankommen; anders und deutlich kulanter handhaben dies z.B. die kleinen, lokalen Fitnessstudios, gegen welche wir im Übrigen nicht vorgehen. Die drei größten Anbieter, für deren Kunden wir unseren Service anbieten: McFit mit ca. 1,3 Millionen Kunden, FitX mit 650k Kunden, FitnessFirst mit ca. 300k Kunden. Die Mitgliedsbeiträge belaufen sich je nach Anbieter und Tarif auf ca. 20-40€ monatlich, bei 8 Monaten Lockdown sind das über 700 Millionen € Mitgliedsbeiträge, die ungerechtfertigter Weise abgebucht worden sind.

Die genaue Rechtslage

Da die Fitnessstudios behördlich geschlossen sind, ist die Leistung für die Studios unmöglich gem. § 275 BGB. Das hat gem. § 326 BGB zur Folge, dass auch der Kunde nicht mehr leisten muss und – wenn er schon gezahlt hat – einen Erstattungsanspruch geltend machen kann. Das hat der Gesetzgeber im Gesetz zu Art. 240 § 5 EGBGB ausdrücklich bestätigt. Danach können anstelle der Rückzahlung auch Gutscheine ausgegeben werden, die dann aber 2022 in Geld zu erstatten sind. Soweit wir sehen, macht kein Studio davon Gebrauch, sondern es geht nur um direkte Rückzahlung in Geld – genau das fordern wir auch. Eine Vertragsverlängerung, wie die großen Studios sie systematisch vorsehen, ist rechtlich nicht erlaubt – das Geld muss erstattet werden.

Weitere Informationen unter https://www.rightnow.de/fitness2

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