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Digitale Formulare bei Otto Schmidt online jetzt mit LAWLIFT-Technologie Werbeintrag

Digitale Formulare bei Otto Schmidt online jetzt mit LAWLIFT-Technologie

01.08.20 – Interview mit Andre Schaper, Leiter der Elektronischen Medien beim Verlag Dr. Otto Schmidt über neue Kooperationen und neue digitale Formate.

Herr Schaper, Sie berichten uns heute von der neuen Kooperation mit LAWLIFT.

Sehr gerne. In unsere Datenbank Otto Schmidt online stehen ab sofort interaktive Vorlagen / Formulare zur Verfügung. Nach der Auswahl des gewünschten Formulars wird der Nutzer durch einen Frage-Antwort-Dialog geführt und kann so ein auf seine Bedürfnisse angepasstes Dokument erstellen. Abhängig von den Antworten, werden die Schreiben und Schriftsätze automatisch erstellt und individualisiert. Viele unterschiedliche Varianten von Klauseln können so ganz einfach ausgewählt und per Knopfdruck in das zu generierende Dokument eingefügt werden.

Für die technische Infrastruktur greifen wir dabei auf die Lösung von LAWLIFT zurück. LAWLIFT ist eine Anwendung, mit der intuitiv Vorlagen automatisiert, genutzt und publiziert werden können. Diese Legal-Tech-Anwendung hat in jüngster Vergangenheit schnell Verbreitung in Kanzleien und Unternehmen gefunden, die ihre eigenen Vorlagen automatisieren und sich effizienter aufstellen wollten.

Die Automatisierung von Dokumenten wird künftig mehr und mehr eine größere Rolle spielen, denn fast jedes Dokument enthält wiederholende Routinen, die automatisiert werden können. Wir sind stolz, der erste Verlag in Deutschland zu sein, der derartige neue Inhalte für seine Kunden auf Basis von LAWLIFT anbietet.

In welchen Modulen sind die automatisierten Formulare verfügbar?

In den Modulen zum Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht steht diese interaktive Form der Formularnutzung zur Verfügung.

Steht dieser neue Service allen aktuellen Abonnenten zur Verfügung?

Ja, auf jeden Fall. Jeder aktuelle Nutzer der besagten Module hat vollen Zugriff auf die Technologie von LAWLIFT – auch in einer vierwöchigen Testphase. Wir freuen uns, dass unseren Kunden so von dieser Kooperation profitieren.

Sind die Formulare weiterhin rechtssicher?

Natürlich. Die Formulare stammen auch weiterhin aus den Standardwerken des Verlages. Zum Beispiel aus dem Prozessformularbuch von Vorwerk oder dem Fuhrmann/Wälzholz Formularbuch Gesellschaftsrecht.

Was sagen Sie zur Zusammenarbeit mit LAWLIFT?

Wir freuen uns sehr über die angenehme Kooperation. Es war für uns sehr leicht, viele unserer hochwertigen Formulare mit LAWLIFT zu automatisieren. Das beruht vor allem darauf, dass das System von Praktikern für Praktiker entwickelt wurde. Alles fügt sich gut in gewohnte Arbeitsabläufe ein.

Kann man die Inhalte der Formulare auch individuell anpassen?

Über das Standard-Angebot von LAWLIFT hat der Nutzer die Möglichkeit die vorkonfigurierten Vorlagen zu benutzen. Über eine Wordausgabe kann das Ergebnis bei Bedarf angepasst werden. Wir werden zudem neben den Inhalten in der Datenbank den Kanzleien und Unternehmen die automatisierten Inhalte auch zur Bearbeitung anbieten. Die automatisierten Formulare können dann in dem eigenen LAWLIFT-Account mit den eigenen Klauseln erweitert werden. Hierfür ist dann eine kostenpflichtige Lizenz der LAWLIFT-Software notwendig.

Gibt es noch weitere Neuigkeiten im digitalen Bereich bei Otto Schmidt?

Ganz aktuell ist „Otto Schmidt live – Der Podcast“ an den Start gegangen. Er bietet aktuelle Informationen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Expertinnen und Experten aus der Autorenschaft des Hauses kommentieren hier die neuesten Urteile sowie wichtige Gesetze und Rechtsfragen zum Hören.

Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf, mit einer Serie rund um das Datenschutzrecht den Anfang gemacht hat. Wöchentlich sind neue Beiträge geplant.

Mit dem neuen Alexa-Skill ist es seit kurzer Zeit zudem möglich, per Sprachsteuerung aktuelle Otto Schmidt Meldungen abzuhören, und sich so bequem und kompakt über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Zur Auswahl stehen die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Zivilrecht. Besonders interessante Meldungen kann sich der Nutzer in Langform mit einem Sprachbefehl per E-Mail schicken lassen.

Kommen wir noch einmal zu den Kooperationen zurück. Gibt es in diesem Bereich im Hause Otto Schmidt auch eine Kooperation die sich an Studenten oder unerfahrenere Praktiker richtet?

Wir freuen uns auch für diese junge Zielgruppe einen tollen Partner gefunden zu haben. Jura Online bietet Jurastudierenden und Referendaren eine digitale Lernplattform und begleitet sie durch die Prüfungsvorbereitung vom ersten Semester bis hin zu den beiden Examina. Klassische juristische Lerninhalte werden mit einer adaptiven und intelligenten Lernsoftware verknüpft, um ein möglichst individuelles Lernerlebnis und einen optimalen Lernerfolg herzustellen. Im Steuerrecht bieten wir durch unsere Zusammenarbeit mit dem Erich Fleischer Verlag ebenfalls ganz neue Einstiegsmöglichkeiten.

Der Verlag kooperiert schon seit längerem mit der Recruiting-Plattform „Legalhead“. Sind Sie auch hier mit der Zusammenarbeit zufrieden?

Ja, sehr. Spezialisierte Angebote bei der Jobsuche werden auch im juristischen Bereich immer wichtiger. Bei Legalhead bekommen Berufseinsteiger und berufserfahrene Professionals auf ihr Profil passende Joboptionen vorgestellt und können so anonym, einfach und mobil Ausschau nach ihrem nächsten Karriereschritt halten. Bei erfolgreichem Jobwechsel erhält der Bewerber einen im HR-Markt einzigartigen Wechselbonus. Für Unternehmen ist Legalhead ein digitales Recruiting-Tool mit risikofreiem, rein erfolgsbasiertem Honoraransatz. Erst bei einer erfolgreichen Stellenbesetzung wird ein Vermittlungshonorar fällig.

Herzlichen Dank, Herr Schaper für das Interview.

Weitere Informationen zu den Modulen von Otto Schmidt finden Sie hier: www.otto-schmidt.de/online

Foto: © Otto Schmidt

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