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iur.reform-Studie: Es herrscht dringender Handlungsbedarf in der juristischen Ausbildung!

Seit 150 Jahren hat sich an der Grundstruktur der juristischen Ausbildung nur sehr wenig verändert. Dies führt bei vielen Beteiligten auf allen Seiten (Studierende, Professoren, Arbeitgeber) zu Frustration und einem Ruf nach Veränderung. Mit einer mehr als 800 Seiten starken Studie hat das Bündnis iur.reform zur Reform der juristischen Ausbildung e.V. über einen Zeitraum von sechs Monaten über 11.000 Teilnehmende zu ihrer Meinung über die Bedingungen der juristischen Ausbildung befragt. Ergebnis der Studie: Es herrscht dringender Handlungsbedarf!

Von den 11.842 befragten Personen waren u.a. 5033 Studierende, 1653 Personen im Referendariat, 2089 Personen identifizierten sich als Rechtsanwält:innen, 937 als Richter:innen, 209 als Staatsanwält:innen, 245 als Professor:innen und 70 Personen als Mitarbeiter:innen in Justizprüfungsämtern (JPA), sowie 399 als Personen, die mit juristischer Ausbildung in der Verwaltung arbeiteten. Es handelt sich damit um die größte Studie zur Reform der juristischen Ausbildung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Im Ergebnis sind 52 Prozent der Befragten unzufrieden mit der juristischen Ausbildung in ihrer jetzigen Form. Aus den Thesen, denen in allen befragten Gruppen von einer absoluten Mehrheit zugestimmt wurde, wurde ein Sofortprogramm entwickelt, das schnell umsetzbar wäre. Dieses ist hier zu finden.

Das Sechs-Punkte-Sofort­programm enthält dabei folgende Forderungen:

  • Unabhängige Zweitkorrektur der schriftlichen Examensprüfungen
  • Einführung des E-Examens
  • Neue Lerninhalte nur bei Streichung von Bestehenden
  • Zulassung anderer Prüfungs- und Unterrichtsformen neben Klausur und Vorlesung
  • Verbesserung des Betreuungsschlüssels an den Hochschulen
  • Regelmäßiges Monitoring des Jurastudiums im Hinblick auf etwaigen Reformbedarf

Weitere 43 Thesen der Studie sollen dann als Grundlage für weitere Reformen dienen. Die komplette iur.reform-Studie ist hier zu finden.

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