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Scheidung durch Klickfehler: Ehepaar kann fälschliche Trennung nicht rückgängig machen!

Wie der Guardian berichtet wurde ein Ehepaar in England, das als Mr. und Mrs. Williams vor Gericht auftrat, fälschlicherweise geschieden, nachdem Anwälte der renommierten Londoner Kanzlei Vardags im Online-Verfahren einen Computerfehler begangen hatten. Obwohl die Anwälte den Fehler bemerkten und die Scheidung aufheben lassen wollten, lehnte ein führender Richter dies ab und die Scheidung blieb rechtskräftig.

Die Anwälte wollten eigentlich für einen anderen Mandanten eine Scheidung beantragen, klickten jedoch versehentlich auf den Fall „Williams v Williams“. Innerhalb von 21 Minuten wurde die Scheidung durch das Online-Portal vollzogen, ohne dass die Eheleute davon wussten.

Sir Andrew McFarlane, Richter und Präsident der Abteilung für Familienrecht, betonte die Wichtigkeit der Rechtssicherheit, die eine endgültige Scheidungsentscheidung bietet. Er argumentierte, dass nicht einfach durch einen „falschen Klick“ eine Scheidung durchgeführt werden sollte.

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