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Richter verklagen Justizverwaltung wegen Einführung der E-Akte

Die Einführung der elektronischen Akte in der Berliner Justiz sorgt für Konflikte, die nun vor Gericht ausgetragen werden. Der Gesamtrichterrat der ordentlichen Gerichte, verantwortlich für Straf-, Zivil- und Familienrecht, hat Klage eingereicht. Sie zielt darauf ab, festzustellen, dass die Ausweitung der E-Akten-Pilotierung sein Mitbestimmungsrecht verletzt.

Obwohl die Richter die Einführung der E-Akte einstimmig abgelehnt haben, wurde sie Anfang September am Landgericht für Zivilsachen im Rahmen eines Probe-Echtbetriebs für etwa 400 Mitarbeiter eingeführt. Ähnliche Schritte sind für andere Gerichte geplant, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich Systemausfällen, Sicherheitsmängeln und technischer Ausstattung.

Die Einigungsstelle entschied anders als erwartet und erlaubte den Probe-Echtbetrieb. Trotz anhaltender Kontroversen wurde die E-Akte schließlich eingeführt.

Justizsenatorin Felor Badenberg drängt auf Fortschritte bei der Einführung der E-Akte, betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und den Zugang zum Recht für Bürger. Dennoch sind weiterhin Probleme ungelöst, und einige Richter warten auf Verbesserungen.

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