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Rechtsinformationsportal NeuRIS des Bundesministerium der Justiz verspricht Rechtsinformationen für alle Bürger:innen kostenlos

„NeuRIS – Neues Rechtsinformationssystem“ heisst ein Projekt des Bundesministerium der Justiz (BMJ) in Zusammenarbeit mit der DigitalService GmbH des Bundes, eingebettet in die Open-Data-Strategie der Bundesregierung. 2021 wurde der DigitalService damit vom BMJ beauftragt.

Geschaffen werden soll ein zentraler Ort, über den Gesetze, Verordnungen und Urteile offen zugänglich sind und der Laien relevante Rechtsinformationen bietet. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer bundeseigenen Datenhaltung und Erfassungsumgebung, die es den Dokumentationsstellen des Bundes ermöglicht, die Rechtsinformationen zu dokumentieren und darauf zuzugreifen.

Die Umsetzung des NeuRIS besteht aus zwei Teilen: der Entwicklung eines leistungsstarken Rechtsinformationssystems (RIS) mit Datenhaltung und Dokumentationsumgebung und dem zugehörigen Rechtsinformationsportal als öffentliches Recherchesystem. Das Rechtsinformationsportal wird dabei für alle Bürger:innen zugänglich sein. Dadurch werden alle aktuellen Gesetze und Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich umfangreicher Metadaten erstmals vollumfänglich als Open Data zur Verfügung gestellt.

Mit der Entwicklung des Portals erfüllt das BMJ unter anderem Vorgaben aus dem Datennutzungsgesetz. Dieses setzt die Open-Data-Richtlinie der Europäischen Union um, welche die Veröffentlichung dynamischer Daten und die Schaffung von Datenschnittstellen (APIs) fördern soll. Mit der Arbeit an NeuRIS wurde zwischenzeitlich begonnen. Wann genau das Portal fertiggestellt wird, bleibt aktuell noch offen.

Weitere Informationen unter „Aus Rechtsinforma­tionen werden Open Data: Neues Projekt mit dem BMJ nimmt Fahrt auf„.

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