Legal Tech Nachrichten

Mehrheit der Juristen sagt NEIN zur Lockerung des Fremdbesitzverbots für Kanzleien

Bundesjustizminister Marco Buschmann erlitt einen Rückschlag in seinem Vorhaben, das Fremdbesitzverbot für Anwaltskanzleien zu lockern. Über 7.000 Anwält:innen beteiligten sich an einer Umfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das Ergebnis zeigt, dass fast 63 Prozent der Befragten gegen eine Lockerung des Verbots von reinen Kapitalbeteiligungen an Kanzleien sind. Dieses Verbot schränkt Anwälte derzeit darin ein, externe Kapitalgeber ohne aktive Berufsausübung als Gesellschafter aufzunehmen. Durchgeführt wurde die Umfrage von der BRAK.

Die Umfrage, die im Oktober gestartet wurde, sollte klären, ob es in der Praxis ein Bedürfnis für eine Änderung dieser Regeln gibt. Die Ablehnung gegenüber externen Kapitalgebern war besonders unter Einzelanwälten hoch, während Partner in größeren Kanzleien offener für eine Lockerung waren.

Die Diskussion um die Lockerung erhielt neuen Schwung nach einer Entscheidung des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (AGH). Dieser zweifelte die Vereinbarkeit des deutschen Fremdkapitalverbots mit EU-Recht an und legte die Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Eine Entscheidung des EuGH steht noch aus und könnte hier Klärung und Veränderung bringen.

Bundesjustizminister Buschmann hatte zuletzt Gerüchte genährt, dass das BMJ eine Lockerung des Fremdbesitzverbots plane. Die Umfrageergebnisse könnten jedoch die Bereitschaft dazu verringern. Kritiker des Verbots argumentieren, dass es die Anwaltschaft im Wettbewerb mit Legal-Tech-Unternehmen benachteiligt, die externes Kapital aufnehmen dürfen. Ob der EuGH Buschmann zum Handeln zwingt, bleibt abzuwarten.

Auch der Legal Tech Verband Deutschland hat zu diesem Thema ausführlich Stellung genommen. Die Stellungnahme können Sie hier lesen: Stellungnahme zum Fragebogen „Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung zum Fremdbesitz“ des Bundesministeriums der Justiz vom 17. Oktober 2023

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