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Digitalisierung im Arbeitsrecht: Arbeitsverträge bald per E-Mail möglich

Arbeitsverträge in Deutschland sollen künftig auch digital, beispielsweise per E-Mail, abgeschlossen werden können. Diese Vereinbarung trafen die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Donnerstag als Teil eines Gesetzes zum Abbau unnötiger Bürokratie. Die Entscheidung wurde von der Wirtschaft positiv aufgenommen, die aber auch weitere Schritte in Richtung Digitalisierung fordert.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass die traditionelle Schriftform bei Arbeitsverträgen durch eine Textform ersetzt werde, was sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommen soll. Insbesondere Start-ups, die bereits weitgehend digital arbeiten, sollen von dieser Neuerung profitieren. Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte den Schritt, drängte jedoch auf mehr Dynamik bei der Digitalisierung der Verwaltung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die Digitalisierung als Mittel, um Bürokratie abzubauen, ohne die Rechte der Arbeitnehmer einzuschränken. Experten schätzen, dass in den letzten fünf Jahren jährlich rund elf Millionen Arbeitsverträge abgeschlossen wurden.

Neben der Digitalisierung von Arbeitsverträgen beschloss die Bundesregierung letzte Woche ein Gesetzespaket zum Bürokratieabbau, das die Wirtschaft jährlich um knapp eine Milliarde Euro entlasten soll. Maßnahmen wie die Abschaffung von Meldezetteln in Hotels für deutsche Staatsangehörige und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen in der Buchhaltung sind Teil dieses Pakets. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag diskutiert und könnte an einigen Stellen noch Änderungen erfahren.

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