Legal Tech Nachrichten

Berliner Legal Tech HateAid verklagt Twitter und Elon Musk reagiert

Das Berliner Legal Tech HateAid und die European Union of Jewish Students (EUJS) ziehen gegen Twitter wegen antisemitischer Aussagen, Bilder und Videos auf dem Portal vor Gericht. Der Vorwurf: Durch fehlende Moderation würde die Plattform eine beispiellose Verbreitung antisemitischen Gedankenguts möglich machen.

Nun berichtet die britische Tageszeitung „The Guardian“ über die Twitter-Klage auf Twitter. Elon Musk war darüber „not amused“. Die britische Zeitung veröffentlichte einen ausführlichen Artikel über den Prozess mit der European Union of Jewish Students und der Alfred Landecker Foundation. Nach über 80 Medienberichten in mehr als 19 Ländern lockte der Guardian Twitter endlich aus der Reserve. Der offizielle Twitter-Safety-Account lässt verlauten: Alles irreführend. Und Elon Musk kommentiert: „Shame on ‘The Guardian’”.

Weitere Informationen zur Klage:

Mit der Eröffnung eines Twitter-Accounts geht jede Person einen Vertrag mit Twitter ein. In den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgehalten, welche Regeln auf Twitter gelten. Twitter rühmt sich damit, antisemitische Inhalte wie die Leugnung der Shoah nicht zu erlauben: „Wir verbieten Inhalte, die leugnen, dass ein Massenmord […] stattgefunden hat […]. Diese Regel betrifft u. a. Ereignisse wie den Holocaust, […].”

Doch obwohl Twitter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen antisemitische Anfeindungen verbietet, lässt die Plattform viele solcher Inhalte online. Selbst wenn die Plattform von Nutzenden darauf aufmerksam gemacht wird. Aktuelle Untersuchungen belegen: 84% der Beiträge, die antisemitischen Hass enthielten, wurden von Social-Media-Plattformen nicht weiterverfolgt, zeigte eine Studie des Center for Countering Digital Hate.

EUJS und HateAid haben daher gemeinsam am 24.01.2023 Klage vor dem Landgericht Berlin gegen Twitter eingereicht. Gegenstand der Klage gegen strafbare, antisemitische und volksverhetzende Tweets ist unter anderem auch die Verharmlosung und Leugnung der Shoah.

Ziel der Klage:

1. Es soll gerichtlich geklärt werden, ob Nutzende die Entfernung von strafbaren Inhalten, wie z. B. Shoah Leugnungen, von Twitter verlangen können, auch wenn sie nicht selbst unmittelbar beleidigt oder bedroht werden.

2. Es soll gerichtlich geklärt werden, ob auf diese Weise auch NGOs wie HateAid oder EUJS die Löschung strafbarer Inhalte einfordern können.

Josephine Ballon, Head of Legal HateAid: „Twitter agiert nach seinen eigenen, intransparenten Regeln und verlässt sich dabei darauf, dass Nutzende dies nicht anfechten können – zum Beispiel bei der Nichtlöschung von Volksverhetzungen. Nicht ein einziges Mal wurde ein soziales Netzwerk deswegen bisher durch die Aufsichtsbehörden belangt. Deswegen muss die Zivilgesellschaft aktiv werden und Wege suchen, wie die Entfernung solcher Inhalte eingefordert werden kann. Wir machen das als NGO stellvertretend für die betroffenen Communities, die tagtäglich Anfeindungen und Volksverhetzungen ausgesetzt sind. Langfristig können wir so Druck auf die Plattformen aufbauen.”

- WERBUNG -