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beck-chat BETA-Testversion ist online: KI-Revolution am deutschen Rechtsmarkt?

Ein weiterer grosser Schritt der KI-Revolution des deutschen Rechtsmarkts hat begonnen. Nachdem nun schon einige Anbieter von juristischen Datenbanken und juristische Softwareanbieter Künstliche Intelligenz in ihre Systeme eingepflegt haben, hat nun auch der größte juristische Verlag in Deutschland C.H.BECK ein KI-Tool namens beck-chat entwickelt. Aktuell befindet sich dieses in der BETA-Testversion und kann von ausgewählten Usern getestet werden. Im BETA-Test umfasst der beck-chat die wesentlichen Inhalte aus den Modulen Arbeitsrecht OPTIMUM und Miet- und WEG-Recht PREMIUM mit Stand Februar 2024.

Was kann der beck-chat?

Das KI-System beck-chat ist eine Software-Anwendung und bietet die Möglichkeit, im Rahmen von beck-online mit Inhalten der Datenbank beck-online zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können Fragen stellen und einen Dialog führen. Die Antworten von beck-chat basieren unter anderem auf beck-online-Inhalten, die von beck-chat als für die Frage relevant betrachtet werden. Die von beck-chat für die Formulierung der Antworten genutzten Inhalte werden in den Antworten als Fundstellen zitiert und mit beck-online verlinkt, sodass man durch Klicken auf die Fundstellen zu den passenden Quellen in beck-online springen kann.

Halluziniert der beck-chat?

Eines der bekanntesten Probleme von KI-Software wie ChatGPT ist die Halluzination. Manchmal werden einfach Antworten und Inhalte erfunden. Dieses Grundproblem von KI-Chats wird auch der beck-chat haben, auf Dauer allerdings sicherlich immer weniger. Auf der beck-chat Seite heisst es dazu: „Als KI-basierte Software-Anwendung kann beck-chat nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch eine qualifizierte Juristin oder einen qualifizierten Juristen ersetzen. Die Antworten von beck-chat können auf fehlerhaften, veralteten oder auf andere Weise nicht einschlägigen Informationen beruhen, oder auf Einzelmeinungen, die nicht die geltende Rechtslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung wiedergeben.“

Wer hat die Möglichkeit den beck-chat zu testen?

Im BETA-Test umfasst der beck-chat die wesentlichen Inhalte aus den Modulen Arbeitsrecht OPTIMUM und Miet- und WEG-Recht PREMIUM mit Stand Februar 2024. Die Testversion, die bis zum 30.06.2024 angelegt ist, steht zunächst nur einem begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung, der beide vorgenannten Module bezieht. Aber auch User, die beide erforderlichen Module haben, können möglicherweise aus technischen Gründen noch nicht als Testperson freigeschaltet werden. Um die Performance der Anwendung zu testen, erfolgt die Aufschaltung blockweise. Wer zu welchem Zeitpunkt freigeschaltet wird, unterliegt dabei dem Zufallsprinzip.

Weitere Informationen zum beck-chat finden Sie hier: beck-chat

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