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Ampel-Koalition will Videoverhandlungen an Zivilgerichten erlauben

Die Ampelkoalition, bestehend aus der SPD, den Grünen und der FDP, plant die Einführung von Videoverhandlungen an Zivilgerichten. Der von den Parteien dazu ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht umfassende Optionen für digitale Verhandlungen vor und gewährt Prozessbeteiligten das Recht zur digitalen Teilnahme. Das berichtet der Spiegel, dem der Entwurf des Gesetzes bereits vorliegt.

Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz

Demnach sollen Prozessbeteiligte an Zivilgerichten zukünftig einen Anspruch auf die digitale Teilnahme an der Verhandlung haben. Ein Antrag auf Teilnahme per Video- und Audioübertragung darf vom Gericht nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Einzelfall Gründe dagegen ergeben. Richterinnen und Richter sollen Verhandlungen zudem per Video leiten und auch Urteile auf diesem Weg verkünden können. Damit könnten ganze Verhandlungen digital stattfinden.

Gerichtsprozess per Streaming

Für Interessierte könnte es zudem einfacher werden, Prozesse zu verfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Videoverhandlungen der Öffentlichkeit künftig auch per Stream zugänglich gemacht werden könnten. Diese Option soll an Pilotgerichten erprobt und nach vier Jahren zum ersten Mal evaluiert werden.

Die geplante Regelung wird als bedeutender Fortschritt und Modernisierungsschub in der Ziviljustiz betrachtet. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte bereits im Mai die Notwendigkeit, die Justiz in die Alltäglichkeit von Videokonferenzen zu integrieren.

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