Fachartikel

Justitia 4.0: Keine Zweifel an der Digitalisierung

Das Digitalisierungs- und Umstrukturierungsprojekt der Justiz (E-Justice-Rat) ist seit längerer Zeit im Diskurs. An der Umsetzung des Vorhabens hat es jedoch bislang gemangelt. Bund und Länder haben dieses Frühjahr auf dem Digitalgipfel einen Entschluss getroffen: Mit 200 Millionen Euro Budget soll die digitale Transformation jetzt konkret werden.

E-Justice: Bund und Länder plädieren für digitale Innovationen und Transformationen im deutschen Gerichtssaal

Das Forschungsinstitut ZERDIT an der Universität in Hamburg widmet sich den Chancen und Herausforderungen, die durch die Transformation der „E-Justitia“ prophezeit werden. Durch Forschung und Lehre soll die nächste Generation an Juraabsolventen so ausgebildet werden, dass sie die Anforderungen bewältigen kann, die die geplanten technologischen Veränderungen in Arbeitsweise und gerichtlichen Verfahren mit sich bringen werden. Auch in der Politik erfährt dieses Thema viel Aufmerksamkeit. Bund und Länder haben sich bereits zum zweiten Mal anlässlich der Frühjahrs-Justizministerkonferenz getroffen. Innovative Transformationen und Ziele, die auf der Agenda des Digitalisierungsprojekts stehen, umfassen u.a.:

· Entwicklung einer KI-Strategie für die Justiz sowie der erforderlichen technischen Infrastruktur für die Nutzung von KI-Anwendungen in der Justiz;
· Stärkung einer bundeseinheitlichen IT-Governance für die Justiz und Schaffung einer Stelle für zentrales Anforderungsmanagement;
· Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und Entwicklung der dafür erforderlichen Werkzeuge zum Austausch sowie Verarbeitung strukturierter Daten;
· Medienbruchfreier Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz.

Zu den weiteren Punkten des Projekts, die bereits umgesetzt werden, gehören beispielsweise Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, einer digitalen Rechtsantragsstelle sowie des Videoportals der Justiz.

Auch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann äußerte seine Zustimmung zu diesem Digitalisierungsprojekt:
„Die Digitalisierung unseres Staates braucht aktives Change-Management. (…) Bund und Länder werden diese Projekte gemeinsam schnellstmöglich auf den Weg bringen: Etwa die Entwicklung von einheitlichen Softwarelösungen für die tägliche Verwaltungsarbeit in der Justiz, die Entwicklung innovativer KI für die gerichtliche Arbeit oder auch die Prüfung der Machbarkeit einer einheitlichen Justizcloud. (…).“

Justitia 4.0 konkret: Erkenntnisse aus Forschung, Zuspruch der Politik und Einsatz der Technik

Im Mittelpunkt einer digitalen bzw. technologischen Transformation steht stets die Verbindung zwischen Menschen, Prozessen und Maschinen. Kommunikationswege, Datenaustausch und Vertragsvereinbarung zwischen allen Parteien inkl. Mandanten, Zeugen, Beamten, unterschiedlichen internen sowie externen Behörden, Kanzleien und Instanzen sind komplexe bürokratische und organisatorische Vorgänge. Durch die Abwicklung und Erreichung der oben genannten Ziele versprechen sich die juristischen Behörden ein optimiertes, reibungsloses und nachhaltiges Daten- sowie Vertragsmanagement.

Durch die Integration eines Daten- und Vertragsmanagementsystems, um beispielsweise einen medienbruchfreien Datenaustausch zu gewährleisten, entstehen digitale und schnell nachvollziehbare Workflows, die Änderungen im Arbeitsprozess verifizierbar machen und menschengemachte manuelle Fehler reduzieren. Dies hängt vor allem mit zentraler Datenspeicherung und der Zugriffsmöglichkeit der Mitarbeitenden auf diese Daten zusammen. Dies ist ein Schlüsselfaktor, um so viele (Daten-)Silos wie möglich aufbrechen zu können. Des Weiteren werden durch zentrales Datenmanagement Lager-, Archivierungs- und Transportkosten eingespart, was zum einen Aktenübermittlung und Kommunikation als Ganzes nachhaltiger gestaltet und darüber hinaus ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht. Hat sich ein grundlegend funktionierendes System etabliert, ist es sinnvoll, ausgereifte Prozesse zu automatisieren und somit allgemein Zeit einzusparen, die an anderer Stelle fehlt.

Optimismus à la Celsus im Zeitalter der e-Justitia: „Scire leges non hoc est verba earum tenere, sed vim ac potestatem.“ – „Die Gesetze zu kennen, bedeutet nicht, ihre Worte zu kennen, sondern ihren Sinn und Zweck.“

Der römische Jurist Celsus stand Erneuerungen und Innovationen im Rechtssystem offen gegenüber. Das Daten- und Vertragsmanagement in deutschen Justizbehörden ist hingegen auch 2023 immer noch ein komplexes, unflexibles, fragmentiertes und an vielen Stellen veraltetes System. Um eine neue Entwicklungsstufe innerhalb der juristischen Abläufe zu erreichen, sollte mit Celsus‘ Optimismus geforscht, entwickelt und – vor allem – umgesetzt werden. Die Einführung moderner technischer Upgrades im Daten- und Vertragsmanagementsystem sowie die Umsetzung aller Punkte, die im Digitalisierungsprogramm der Bund und Länder festgehalten worden sind, ist mittelfristig unumgänglich. Dadurch werden die nötige Übersicht, Flexibilität und auch Optimierung der Abläufe garantiert. Im Zeitalter der e-Justitia könnte man sagen: „Im Zweifel für die technologische Transformation.“

Autor: Dr. Frank Schmiedle, Enterprise Account Executive DACH bei CONGA

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