ESGFachartikel

Der Wandel der Rechtsabteilung im Lichte der Nachhaltigkeit

Die Themen Nachhaltigkeit und ESG gewinnen im unternehmerischen Handeln zunehmend an Bedeutung. Damit einhergehend nimmt auch die Regelungsdichte stark zu. Dies stellt nicht nur die Geschäftsleitenden, sondern insbesondere auch die Rechtsabteilungen vor neue Herausforderungen und erfordert eine Neuausrichtung deren Aufgaben.

Notwendigkeit einer Sustainable Corporate Governance

Neue Vorschriften, wie beispielsweise das Lieferkettengesetz (LkSG), die Entwaldungsverordnung oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) greifen nicht nur tief in die Unternehmensprozesse ein, sondern bergen auch erhebliche Haftungsrisiken. So normiert das LkSG Bußgelder im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich bis hin zu 2% des Jahresumsatzes. Für die CSRD zeichnet sich ein Haftungsregime in Anlehnung an die §§ 331, 334 HGB ab: hiernach wären die Bußgelder sogar im Bereich bis zu 5% des Jahresumsatzes anzusetzen. Einer Vielzahl von Unternehmen werden umfangreiche Verpflichtungen, wie detaillierte Risikoanalysen und Berichtspflichten auferlegt. Dazu müssen grundsätzlich die Governance Strukturen des Unternehmens angepasst oder neu aufgesetzt werden.

Grundsätzliche Aufgaben einer Rechtsabteilung

Zentrale und allgemeine Aufgabe der Rechtsabteilung eines Unternehmens im Rahmen einer ordnungsgemäßen Governance ist es zu überwachen, dass die Mitarbeitenden im Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, rechtliche Gebote befolgen und nicht gegen Verbote verstoßen. Aufgrund der Vielzahl der Unternehmensprozesse (bspw. vom Vertrieb über Personal bis hin zu Unternehmenstransaktionen und Forschungskooperationen) und der gesetzlichen Normen ist dies eine umfassende, wenn nicht uferlose Aufgabe. Klassischerweise ist das Handeln der Rechtsabteilung dabei häufig „reaktiv“, d.h. auf die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts gerichtet (bspw. ob ein Gewährleistungsfall vorliegt). Präventive Aufgaben der Rechtsabteilung, also Aufgaben die der Minimierung von (Rechts-)Risiken dienen, erschöpfen sich häufig in der Gestaltung von Vertragsklauseln (bspw. Begrenzung von Schadensersatz). Weitergehende oder darüber hinausgehende Aufgaben zur Minimierung von Rechtsrisiken, wie beispielsweise die Durchführung von rechtlichen Risikoanalysen nehmen Rechtsabteilungen in der Regel nicht wahr.

Governance in Unternehmen

In der Regel verfügen Unternehmen über verschiedene Kontrollsysteme, die eine gute Unternehmensführung sicherstellen. Neben einem Risikomanagement System, einem funktionierenden internen Kontrollsystem im Finanzbereich und einem Compliance Management System normieren nun auch Gesetze, die dem Themengebiet ESG zuzuordnen sind (beispielsweise LkSG oder die sog. Entwaldungsverordnung) Vorgaben für konkrete Risikomanagement Systeme. Die Rolle der Rechtsabteilung bleibt dabei klassisch: Zwar ist die Rechtsabteilung häufig der erste Ansprechpartner der Geschäftsführung, da es sich bei den ESG-Themen um neue rechtliche Vorgaben handelt und die Frage erörtert wird, welche Konsequenzen die neue Regulatorik nach sich zieht. Jedoch beschränken sich Rechtsabteilungen häufig auf die Beantwortung der Fragen, welche Haftungsrisiken, die aus konkreten oder antizipierten Rechtsverstößen, entstehen können und entwirft Vertragsklauseln, die entsprechende Risiken minimieren können.

Umstrukturierung auch in den Rechtsabteilungen

Was Unternehmen und Rechtsabteilungen dabei häufig übersehen ist, dass die die ESG-Themen durch weitreichende Berichtspflichten oder sogar durch die konkreten Vorgaben, wie ein entsprechendes Management System auszusehen hat, den Unternehmen (indirekt) Steuerungsvorgaben machen, wie die Organisation der Unternehmen neu auszurichten ist. Werden diese Steuerungsvorgaben nicht richtig und vollständig umgesetzt, drohen den Geschäftsleitenden auch Haftungsrisiken bspw. wegen Organisationsverschuldens. Für Unternehmen stellt sich daher insgesamt die Frage, ob die implementierten Governance-Systeme darauf ausgelegt sind, die Rechtsrisiken zu minimieren oder ob die Systeme angepasst werden müssen.

Wenn nun die Rechtsabteilung der erste Ansprechpartner für die neuen Rechtsfragen aus ESG-Themen ist und gleichzeitig die ESG-Themen dazu führen, dass Unternehmen ihre Governance neu denken müssen, stellen sich für die Rechtsabteilungen nun zwingende Fragen:

  • Ist die Abteilung personell und fachlich auf die Beantwortung neuer Rechtsfragen eingerichtet? Oder müssen Kompetenzen zusätzlich eingestellt oder durch externe Kanzleien eingekauft werden (bspw. bei speziellen umweltrechtlichen Fragen). Hierzu müssten Rechtsabteilungen eine Art Relevanzanalyse durchführen, welche rechtlichen Fragen aus dem ESG-Umfeld relevant für das jeweilige Unternehmen sind und dann entscheiden, mit welchen Mitteln diese Fragen beantwortet werden.
  • Ausgehend von diesem Punkt: verfügt die Rechtsabteilung über die fachliche Eignung, eine Methodik zu entwickeln, eine solche Analyse durchzuführen? Wenn nicht, kann sie auf andere, fachlich geeignete Abteilungen (bspw. die Compliance Abteilung) zugreifen?
  • Wenn sich die Rechtsabteilungen hinsichtlich der Methodik ohnehin einer anderen Abteilung bedienen muss: ist die Rechtsabteilung dann überhaupt geeignet, eine rechtliche Relevanzanalyse durchzuführen? Oder sollte sie in diesem Fall eher einer anderen Abteilung nur zuarbeiten?
  • Damit geht auch eine weitere Herausforderung einher: Ist die Qualifikation der Mitarbeiter der Rechtsabteilung ausreichend für die Beurteilung von zukünftigen Rechtsrisiken? Die Ausbildung der Volljuristen ist immer noch stark auf das Richteramt und damit auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten, die vorgelegt werden, zugeschnitten. Müssen die Rechtsabteilungs-Juristen zukünftig eine Zusatzausbildung erhalten, um in der Lage zu sein, Rechtsrisiken zu antizipieren und zu bewerten?

Möglicherweise haben Rechtsabteilungen in Unternehmen zukünftig möglicherweise die Wahl zwischen zwei Alternativen: Entweder, die Rechtsabteilung baut methodische Kompetenzen auf, gepaart mit zusätzlichen Ressourcen, um die systemischen Vorgaben und notwendigen Governance-Anpassungen aus den ESG-Themen aktiv mitzugestalten. Oder die Rechtsabteilung gibt diese Aufgaben ab, befasst sich nicht aktiv mit dem Management von Rechtsrisiken und beschränkt sich auf die rechtliche Beurteilung von vorgelegten Sachverhalten. Die zweite Alternative würde mit einem doch erheblichen Bedeutungsverlust von Rechtsabteilungen einhergehen, würden hier die Aufgaben, die mit dem Management von Rechtsrisiken einhergehen, von anderen Abteilungen übernommen werden.

Autorin: Anne-Kathrin Gillig ist Rechtsanwältin und Partnerin bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft und leitet den Bereich Compliance und Wirtschaftsstrafrecht. Die Schwerpunkte ihrer Beratung liegen neben dem Aufbau von Compliance Management- und Governance Systemen im Außenwirtschaftsrecht und im Bereich ESG. Vor dem Eintritt bei KPMG Law war sie selbst als Inhouse Counsel in einem Industrieunternehmen tätig, wo sie zuletzt den Bereich Compliance verantwortete.

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