FachartikelLegal KI & ChatGPT

ChatGPT Serie Teil 2: ChatGPT ausprobieren

ChatGPT ist momentan frei verfügbar, soweit es die Ressourcen betrifft, jedoch begrenzt. So wird man, wenn man einen kostenlosen Account hat, sich je nach Auslastung des Systems nicht immer einloggen können.
 Unter https://chat.openai.com/ kann man sich einen solchen Account einrichten. Nachdem man das übliche Prozedere durchlaufen hat, also E-Mail-Adresse und Passwort gewählt und an selbige Adresse versandten Bestätigungslink angeklickt hat, Namen und Geburtsdatum sowie Handynummer eingegeben und den SMS-Code eingegeben hat, sollte man es endlich geschafft haben.

Die ersten Schritte

Es gibt nun eine Reihe von Kästchen zu sehen mit Vorschlägen, was man ausprobieren könnte. Alternativ kann man auch seine eigene Eingabe (einen sogenannten Prompt) versuchen. Im Ergebnis handelt es sich um ein System, dass auf Eingaben mit menschlicher Sprache reagiert und Antworten in menschlicher Sprache ausgibt. Das Besondere dabei ist, dass das System einen menschlichen Konversationspartner simuliert. Und dass es sich um eine Konversation handelt, sollte man aufgrund der Qualität der Ausgaben des Systems sehr ernst nehmen.

ChatGPT reagiert nicht nur auf die erste Eingabe, sondern berücksichtigt bei jeder Folgeeingabe die vorherigen Eingaben wie auch seine eigenen Ausgaben (beides bis zu einem gewissen Grad). Das bedeutet, dass sich tatsächlich ein echtes Gespräch entwickeln kann.

Weiterhin versteht ChatGPT auch (Meta-)Anweisungen innerhalb eines Prompts. Man kann ChatGPT Anweisungen geben über die Struktur und das Niveau des Textes als auch Länge und Format. Hier ein paar Beispiele zum Ausprobieren:

  1. Du bist ein Jura-Professor. Bitte schreibe einen wissenschaftlichen Text zum Eigentümer Besitzer Verhältnis.
  2. Bitte schreibe einen solchen Text in einfachsten Worten.
  3. Bitte formuliere eine Erklärung zum EBV als wissenschaftlichen Text für eine akademische Fachpublikation.
  4. Bitte formuliere einen Tweet eines auf Medienreichweite bedachten Fachanwalts zum EBV.
  5. Bitte formuliere einen Tweet eines frustrierten Studenten zum EBV.

Für die Struktur und Haltung der Antworten wurde das System darauf optimiert, einen hilfreichen und bemühten Konversationspartner zu simulieren. Es werden also, wenn man es nicht anders fordert, oft erklärende Texte entstehen, oder die Antworten mit zusätzlichen Erklärungen versehen. Wer also bspw. eine technische Frage stellt, wird oft eine technische Antwort mit zusätzlichen Erklärungen und Erläuterungen erhalten, je nach Prompt und bisherigem Chatverlauf.

Bei der Eingabe ist allerdings darauf zu achten, dass die Betreiber des Chatbots, OpenAI, keinerlei datenschutzrechtliche Gewähr leisten für vorgenommene Eingaben. Es ist also jeder selbst dafür verantwortlich, in den Eingaben keine empfindlichen oder persönlichen Daten preiszugeben.

Was die Buttons „Regenerate“ und „Continue Generating“ bewirken, wie es sich mit Eingabe- und Ausgabelimitierungen verhält, wie mit dem Gedächtnis von ChatGPT umzugehen ist, welche Metaanweisungen interessant sind, was ChatGPT kann und was es nicht kann, werden wir uns in den folgenden Artikeln anschauen. Später in der Reihe schauen wir dann, was das kostenpflichtige ChatGPT-4 anders oder besser macht als das kostenlose ChatGPT-3.5. Zuletzt schauen wir, ob ein ChatBot Gefühle haben kann und unabhängig davon, ob man zu einer Maschine “Bitte” sagen sollte.

Autor: Nuri Khadem ist Legal Engineer bei Noerr, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der HU-Berlin. Er hat einen umfangreichen IT-Background aus seiner mehrjährigen Arbeit als IT-Dienstleister und Systemadministrator.

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