Verhandlung über Smartlaw-Geschäftsmodell vor OLG Köln – Angebot doch zulässig?

Smartlaw OLG Köln Urteil

18.05.20 – Das Landgericht Köln hatte den Legal Tech Service Smartlaw von Wolters Kluwer am 10.10.19 für rechtswidrig erklärt (Urteilsbegründung des Landgericht Köln (33 O 35/19)) und der Klage der Rechtsanwaltskammer Hamburg vollumfänglich stattgegeben. Gegen dieses Urteil hatte Wolters Kluwer Berufung eingelegt. Am 15.05.20 wurde nun vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az. 6 U 263/19) verhandelt. Laut einem Artikel der LTO von Martin W. Huff machte das OLG Köln dabei sehr deutlich, das Legal-Tech-Modell von Smartlaw („Sichere Verträge & Dokumente günstig erstellen“) für zulässig zu halten. Das Gericht will die Revision zulassen.

Unter anderem wurde schon absehbar vom OLG darauf verwiesen, dass der BGH im „wenigermiete.de“ Urteil Vertragsgeneratoren als nicht unter das Rechtsdienstleistung Gesetz fallend angesehen habe. Ausserdem läge wohl erst dann eine Rechtsdienstleistung vor, wenn eine menschliche Aktivität entfaltet wird. Dies ist bei Smartlaw nicht der Fall, da der Kunde alle Angaben höchstpersönlich und ohne weitere menschliche Hilfe vornimmt und so zu einem Ergebnis kommt. Das abschließende Urteil will das OLG Köln am 19.6.20 verkünden.

Foto: © smartlaw Webseite

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