Urteilsbegründung des Landgericht Köln (33 O 35/19) zum Smartlaw-Fall ist online
21.10.19 – Die Urteilsbegründung des Landgericht Köln (33 O 35/19) zum Fall „Smartlaw“ ist online. Die Rechtsanwaltskammer Hamburg als Klägerin hatte den Verlag Wolters Kluwer als Betreiber von Smartlaw wegen eines behaupteten Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und wegen geltend gemachter Irreführung von Werbeaussagen auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Lesen Sie hier die Urteilsbegründung des LG Köln.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung von Wolters Kluwer Deutschland vom 10.10.19.
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