Zukunft des Verbraucherschutzes: Legal Tech-Plattform des Startup-Verbands kritisiert Beschluss der Justizministerkonferenz als nicht ausreichend
06.06.19 – Die Legal Tech-Plattform des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. kritisiert den Beschluss der Justizministerkonferenz zu Legal Tech vom 5. und 6. Juni 2019 als nicht ausreichend. Zwar hat die Justizministerkonferenz anerkannt, dass Legal-Tech-Portale einen erheblichen Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten, doch hat sie sich gegen den Vorschlag des Startup-Verbands vom November 2018 ausgesprochen, die gelobten Legal Tech-Startups durch eine Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) aus ihrem rechtlichen Graubereich herauszuholen. Die Justizministerkonferenz möchte Legal Tech im Verbraucherschutz zwar fördern, doch aus Angst vor unqualifizierter Rechtsberatung ausschließlich durch Angebote aus der Anwaltschaft, die durch Anpassungen des anwaltlichen Berufsrechts gefördert werden sollen. Damit bliebe Deutschland im europäischen Vergleich deutlich hinter dem zurück, was nicht-anwaltlichen Anbietern in vielen anderen Ländern möglich ist. Für die deutsche Legal Tech-Branche ein klarer Wettbewerbsnachteil.
Der Startup-Verband sieht es als unerlässlich an, dass digitale Rechtsberatung und -durchsetzung im Sinne der Verbraucher*innen ausschließlich von dazu qualifizierten Anbietern erbracht werden dürfen. Eine Qualifizierung kann vor allem im außergerichtlichen Bereich aber nicht nur durch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sichergestellt werden. Der Beschlussvorschlag geht insoweit nicht weit genug, erteilt er doch eine Absage an eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes für Legal Tech-Unternehmen, die nicht als Anwälte oder Anwaltsgesellschaften organisiert sind. So wird einer effektiveren Rechtsdurchsetzung für Verbraucher weiterhin unnötig Steine in den Weg gelegt.
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