Wenigermiete.de klagt wegen Amtshaftung bzgl. Mietenbegrenzungsverordnung vor BGH

BGH wenigermiete CONNY

13.01.21 – Die Berliner Legal Tech Firma CONNY (u.a. wenigermiete.de) versucht vor dem BGH ein Grundsatzurteil zu erstreiten, welches viele Millionen Mieter betrifft. Bei dem Verfahren geht es um mögliche Amtshaftungsansprüche. Der zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird darüber zu entscheiden haben, ob Mietern/innen Ansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung („Mietpreisbremse“) erlässt, die wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Mietenbegrenzungsverordnung unwirksam ist.

Die Klägerin nimmt dabei konkret das Land Hessen auf Schadensersatz wegen der Unwirksamkeit einer von der Landesregierung erlassenen Mietenbegrenzungsverordnung (Hessische Verordnung vom 17. November 2015 zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Anspruch. Der Verhandlungstermin vor dem BGH findet am 21. Januar 2021 statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Foto: © pixabay

zurück zum Legal Tech Nachrichten Überblick

- WERBUNG -