Urteil: Unzulässigkeit einer nichtanwaltlichen Vertragsberatung eines Legal Tech Anbieters
18.06.20 – Wie die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte berichtet, hatte das Landgericht Hamburg (LG Hamburg v. 26.03.2020 – 327 O 212/19) darüber zu entscheiden, ob eine Vertragsberatung eines nichtanwaltlichen Legal-Tech-Anbieters unter die Erlaubnis zur Inkassotätigkeit bzw. als Versicherungsmakler fällt, oder ob in diesem Fall ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorliegt. Geklagt hatte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Das LG Hamburg urteilte, dass eine Vertragsberatung der Legal Tech Firma nicht unter ihre Inkasso-Erlaubnis falle und damit ein Verstoß gegen das RDG vorliegt. Auch eine Nebenleistung i.S.d. § 5 RDG konnte nicht angenommen werden, auch nicht unter dem Aspekt, dass der Beklagte als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO handelt, denn eine Vertragsberatung unterscheide sich von der Inkassotätigkeit.
Lesen Sie hier den ausführlicheren Sachverhalt und Kommentar der Kanzlei Jöhnke & Reichow.
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