Urteil: Ein durch einen Algorithmus generiertes Mahnschreiben löst Geschäftsgebühr aus
22.05.20 – Immer mehr Klagen werden von Legal Tech Firmen eingereicht. Diese arbeiten häufig mit Dokumentenautomation und Tools, die anwaltliche Schreiben durch einen Algorithmus automatisiert generieren. Nun musste sich das AG Köln (Urteil vom 05.03.2020 – 120 C 137/19, BeckRS 2020, 3693) mit der Frage beschäftigen, ob ein Mahnschreiben, welches durch einen Algorithmus generiert wurde, der Vergütungstatbestand der anwaltlichen Geschäftsgebühr erfüllt ist. Das Gericht kam dabei zu dem Ergebnis, dass auch in diesem Fall der Vergütungstatbestand der anwaltlichen Geschäftsgebühr erfüllt ist.
Eine Analyse des Urteils von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer finden sie hier.