Uneinigkeit über neue Rechtsdienstleister

Bundestag Legal Tech

13.03.20 – Zur Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts erschein im „heute im bundestag“ folgender Artikel:

Berlin: (hib/MWO) Um die Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts und die Stärkung der Anwaltschaft ging es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Acht Sachverständige äußerten sich in der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herbert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Liberalen stellen in ihrer Vorlage (19/9527) fest, dass Rechtsanwälte seit jeher allen Bürgern den Zugang zum Recht gewährleisten. Gleichzeitig hätten sich in den letzten Jahren neue Unternehmensformen der Rechtsberatung etabliert. Um diesen neuen Sektor rechtsberatender Dienstleistungen, in erster Linie sogenannte Legal-Tech-Anwendungen, nicht einem Feld von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen zu überlassen, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Insbesondere die Digitalisierung der Rechtslandschaft verlange zügig Regelungen, die die Automatisierung von Rechtsdienstleistungen zum Inhalt haben.

Die Grünen setzen sich in ihrem Antrag (19/16884) dafür ein, die Anwaltschaft unter anderem durch eine angemessene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren zu stärken. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarung von Erfolgshonoraren bis zu einem bestimmten Streitwert zulässt, und zu prüfen, inwiefern in Einzelfällen eine Lockerung des Verbots der Prozessfinanzierung sinnvoll und angemessen sein kann. Damit solle langfristig ein fairer Wettbewerb zwischen Anwaltschaft und nichtanwaltlichen Dienstleistern gewährleistet werden.

Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der LexFox GmbH (wenigermiete.de), begrüßte den Gesetzentwurf der FDP… Gesamten Artikel lesen

Foto: © pixabay

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