Petition zur Implementierung einer rechtssicheren Versanddokumentation im beA
02.10.21 – Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) gestattet es seit dem 29. September 2021 nicht mehr, den erfolgreichen Versand von Nachrichten durch einen Export nebst Signaturdatei rechtssicher zu dokumentieren. Die Änderung wurde in einem „Sondernewsletter“ bekannt gemacht. Damit wurde ein Fehler, der bislang nur die Verwendung über die Schnittstelle für Anwaltssoftware betraf, auf das beA im Ganzen ausgeweitet. Dadurch kann keine zuverlässige Postausgangs- und damit Fristenkontrolle mehr gewährleistet werden.
Rechtsanwalt Christian Franz, LL.M., hat dagegen eine Petition gestartet. Diese kann hier unterstützt werden.
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