Neues Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ im Bayerischen Rechtsreferendariat

Informationstechnologierecht und Legal Tech Bayern

18.01.23 – Im Bayerischen Rechtsreferendariat gibt es ein neues Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“. Zusätzlicher Prüfungsstoff sind damit: das Informationstechnologierecht (nur Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen) und das Recht der Legal Tech-Anwendungen (nur Rechtsdienstleistungsgesetz, anwaltliches Berufsrecht und Vergütungsrecht, haftungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen).

Im Bereich Legal Tech sind 15 Unterrichtsstunden angesetzt, u.a. mit den Themen „Arten von Legal Tech-Anwendungen“, „Begriff Künstliche Intelligenz“, „Rechtsdienstleistungsgesetz mit Bezug zu Legal Tech-Anwendungen“, „Anwaltliches Berufsrecht und Vergütungsrecht mit Bezug zu Legal Tech Anwendungen“ und „Haftung des Legal Tech-Herstellers und -Anwenders“.

Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem PDF

Foto: © pixabay

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