Legal Tech-Tool von Taylor Wessing & TW Legal Tech berechnet und beantragt Kurzarbeitergeld

KUG Generator

02.04.20 – Lieferstopps, behördliche Geschäftsschließungen und Ausgangsbeschränkungen – die Coronavirus- Pandemie zwingt Unternehmer zunehmend in die Knie. Um massenweise Entlassungen zu verhindern, hat die Bundesregierung im Eilverfahren mit dem Gesetz “zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld” (KUG) eine wichtige Weiche gestellt und den Zugang zur Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert. Legal Tech-Experten der TW Legal Tech Rechtsanwaltsgesellschaft und Arbeitsrechtsexperten der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing haben eine Anwendung entwickelt, die sowohl die Berechnung als auch die Beantragung des KUG für bis zu 70 Mitarbeiter durchführt. Dazu werden die antragsrelevanten Daten der Mitarbeiter einmalig hochgeladen, sämtliche weiteren Schritte – individuelle Feststellung der Höhe des KUG für jeden Arbeitnehmer und Übertrag in ein Formular der Agentur für Arbeit – erfolgen automatisiert. Eine auf dem Markt bislang einzigartige Anwendung.

All-in-One-Lösung: Weit mehr als ein KUG-Rechner

Von der Gesetzesform zur ihrer praktischen Nutzung ist es für Unternehmer ein beschwerlicher Weg: Die erforderlichen Angaben für die Beantragung des KUG für jeden Mitarbeiter sind zahlreich: Versicherungsnummer, Lohnsteuerklasse, Leistungssatz, KUG-Ausfallstunden – der Antrag der Agentur für Arbeit sieht allein zehn Spalten pro Mitarbeiter vor, die vom Arbeitgeber auszufüllen sind. KUG bedeutet für Unternehmer zuallererst unvermeidbare Zahlenkolonnen und sorgfältige Detailarbeit, um die Unterstützung ordnungsgemäß zu beantragen und in der korrekten Höhe zu erhalten – und dass jeden Monat auf ein Neues.
Eine Aufgabe, die der KUG-Generator auf der TW Legal Tech-Seite mit wenigen Klicks umfänglich übernimmt:
· Excel-Mustertabelle herunterladen,
· Rohdaten eintragen und Tabelle hochladen,
· Automatisierung starten und Antragsformular für den Versand ausdrucken.

LegalTech-Tool – aus der Corona-Krise geboren

Initiator der Anwendung ist der Arbeitsrechtler Dr. Robert Bauer, Partner am Frankfurter Standort von Taylor Wessing. Ein Mandant gab den Anstoß. Dieser wollte angesichts der Belastungen durch die Coronavirus-Pandemie das KUG in Anspruch nehmen. “Mein Mandant berichtete von der umständlichen und zeitintensiven Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Vor allem für Betriebe mit vielen Mitarbeitern sei das Handling extrem aufwendig,” so Dr. Bauer. “Das hat mich bewogen, zusammen mit unseren LegalTech-Experten eine Lösung zu finden.”

Unterstützung fand Bauer bei den Spezialisten vom TW Legal Tech, einer Neugründung von Taylor Wessing Partnern. TW Legal Tech stellt rechtsverbindliche Produkte in Form digitaler Tools für alle Branchen und alle rechtlichen Fragestellungen bereit – so auch in diesem Fall. Gemeinsam wurde die nun verfügbare All-in-one-Lösung in weniger als einer Woche entwickelt.

Martin Gerner, Geschäftsführer von TW Legal Tech zeigt sich von dem raschen Ergebnis erfreut: “Diese Anwendung ist ‘Legal Tech at its best’: Ein hervorragendes Beispiel, wie bedarfsorientiert und schnell die Kolleginnen und Kollegen beider Unternehmen eine vollautomatisierte Prozessabwicklung umgesetzt haben. Neben den rein technischen Abläufen wurden zugleich alle datenschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt, sodass wir binnen einiger Tage eine voll funktionsfähige Anwendung zur Verfügung stellen konnten.”

Der KUG-Generatorsteht kostenfrei und unverbindlich auf twlegaltech.de/Kurzarbeit zur Verfügung. Die Entwickler weisen allerdings darauf hin, dass die Anwendung den Nutzer nicht von seinen eigenen Sorgfaltspflichten entbindet und er weiterhin allein dafür verantwortlich bleibt, fehlerfreie Anträge einzureichen. Ein Kurzarbeitsantrag hat eine Vielzahl von komplexen Voraussetzungen zu erfüllen und wird in der Regel ohnehin unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährt. Das Verfahren zur Beantragung von KUG wird durch das Legal Tech Produkt von Taylor Wessing zwar erheblich erleichtert, ersetzt aber nicht die qualifizierte Rechtsberatung zur rechtmäßigen Einführung von KUG.

Foto: © Taylor Wessing

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