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Datenschutz & EU KI Verordnung: Wie dürfen Juristen KI einsetzen? – Interview mit Aurea Verebes

In dieser Spezialausgabe des LTV Podcast spricht Patrick Prior mit der Datenschutz- und KI-Expertin Aurea Verebes über den rechtssicheren Einsatz von KI im juristischen Arbeitsumfeld. Folgende Punkte wurden besprochen:

1. Datenschutz bei der Nutzung von KI in Kanzleien: Kanzleien müssen klare Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von Chatbots und KI-Tools erstellen, einschließlich der Nutzung von Unternehmenskonten und der Vermeidung personenbezogener Daten. Datenschutzfolgenabschätzungen und die Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses sind ebenfalls erforderlich.

2. EU KI-Verordnung und DSGVO: Die KI-Verordnung (KIV) bezieht sich auf KI-Produkte und ihre Transparenzanforderungen, während die DSGVO personenbezogene Daten schützt. Beide Regelwerke greifen ineinander, aber die KIV fokussiert sich mehr auf die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit von KI-Systemen.

3. KI-Kompetenz in Kanzleien: Ab Februar 2025 müssen Kanzleien sicherstellen, dass Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, ausreichend geschult sind. Dies erfordert maßgeschneiderte Schulungen, die den individuellen Wissensstand der Nutzer berücksichtigen.

4. Kennzeichnungspflichten und Transparenz: Es gibt Unsicherheiten darüber, ob juristische Texte, die teilweise mit KI generiert wurden, als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Regelungen für Texte und kleinere KI-Beiträge sind noch in der Entwicklung.

5. Langfristige Auswirkungen von KI auf Berufe: KI wird kurzfristig bestimmte Aufgaben in der Rechtsbranche automatisieren, insbesondere monotone Tätigkeiten. Dennoch bleibt menschliches Eingreifen unverzichtbar, da KI derzeit keine vollständige rechtliche Verantwortung übernehmen kann.

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