Legal Tech Verband präsentiert Umfrageergebnisse zu Videoverhandlungen

Videoverhandlungen

13.09.21 – Der Legal Tech Verband Deutschland e.V. (LTV) plädiert dafür, den pandemiebedingten Schwung der Digitalisierung der Justiz zu nutzen. Die ersten etablierten Möglichkeiten der Durchführung mündlicher Verhandlungen in der Ziviljustiz mittels Videotechnik sollen konsequent gestärkt werden.

Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die der LTV auf Bitten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Thema Videoverhandlungen verfasst hat. 

“Wir treten für ein Modell ein, in dem Videoverhandlungen zum Regelfall werden”, so Nikolai Klute, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Digitale Justiz im Legal Tech Verband, “begleitet von einem klugen Ausnahmekatalog, der mündliche Verhandlungen an Gerichtsstelle in besonderen Verfahren oder Verfahrenssituationen vorsieht.” 

Vor der Stellungnahme hat der Verband im August 2021 eine Kurzumfrage unter Anwält:innen zu Videoverhandlungen durchgeführt, an der sich rund 170 Anwält:innen beteiligt hatten. 

“Mit dieser Umfrage wollten wir uns ein Stimmungsbild aus der Anwaltschaft verschaffen”, erklärt Nikolai Klute“ und tatsächlich haben an unserer Umfrage Anwältinnen und Anwälte aus großen, mittleren und kleinen Kanzleien, teilgenommen, überregional, bundesweit wie auch lokal tätige Kolleginnen und Kollegen, aus allen Tätigkeitsfeldern, vom Arbeitsrecht über das Familienrecht bis hin zum Verkehrsrecht.”

Auch das geographische Tätigkeitsumfeld wurde abgefragt, weil erwartet wurde, dass dies möglicherweise für Präferenzen interessant sein könnte. Es ergab sich fast eine Drittel-Aufteilung überwiegender Tätigkeiten

  • im eigenen Amtsgerichts-/ Landgerichtsbezirk (33,1 %)
  • überregional (34,3 %)
  • bundesweit vor allen Gerichten (32,5 %)

Die Umfrage ist selbstverständlich nicht repräsentativ. Aber sie vermittelt ein gutes erstes Stimmungsbild.

Die Durchführung von Videoverhandlungen während der Pandemie wurde überragend positiv aufgenommen. Dort, wo die Möglichkeiten eröffnet wurden, haben 90 % der Befragten diese Möglichkeiten auch wahrgenommen, rund 50 % der Befragten haben selbst aktiv Anträge auf Durchführung von Videoverhandlungen gestellt. Überragende 83,4 % wünschen sich, dass Videoverhandlungen beibehalten werden oder standen dem neutral gegenüber (8,3 %), während sich gerade einmal 8,3 % eher skeptisch zeigten.

Diese insgesamt guten Erfahrungen mit der neuen Verhandlungsform haben dazu geführt, dass deutlich mehr als die Hälfte der Befragten (55,5 %) einer tieferen Etablierung der Videoverhandlung eher positiv gegenüberstehen, 20,1 % der Befragten verhielten sich neutral und knapp ein Viertel stand den Reformüberlegungen eher ablehnend gegenüber.

Fazit: Der Legal Tech Verband sieht seine Position, § 128a ZPO zu stärken und Videoverhandlungen als Regelverhandlung zu etablieren, bestätigt. Wichtig erscheint daneben aber auch die Einführung eines Ausnahmekataloges, der den Besonderheiten in einzelnen Verfahren Rechnung trägt und den Weg in eine herkömmliche Verhandlung im Gericht eröffnet.

Angemahnt wird, mit Nachdruck die technischen Voraussetzungen für Videoverhandlungen zu schaffen aber auch die Etablierung von Videokonferenzsystemen in der Gerichtsbarkeit technisch sicher zu gestalten.

Foto: © Pixabay

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