Legal Tech Nachrichten

Legal Tech Verband zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Abhilfeklage in Deutschland

Der Legal Tech Verband Deutschland nimmt wie folgt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) vom 15. Februar 2023:

Der Legal Tech Verband Deutschland fordert die Aufnahme einer Regelung, die es kommerziellen Prozessfinanzierern ermöglicht, einen Anteil des Klageerlöses zu erhalten. Entscheidend für den Praxis-Erfolg der neuen Abhilfeklage wird die Frage sein, inwieweit es den „qualifizierten Stellen“ als Initiatoren gelingt, Verbraucher:innen zu bewegen, sich den Klagen anzuschließen. Der vorliegende Entwurf geht damit an der Praxis vorbei.

Die Einführung der Abhilfeklage soll es Verbrauchern erleichtern, ihre Ansprüche geltend zu machen und führt damit – wie auch die Legal Tech-Geschäftsmodelle, zu einem besseren Zugang zum Recht. Durch die Einbeziehung der Ansprüche von Kleinunternehmen, geht das BMJ an dieser Stelle sogar über die Forderungen der EU-Richtlinie hinaus und zeigt, dass es den Zugang zum Recht tatsächlich verbessern möchte. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

In Bezug auf die Aktivlegitimation stellt der Entwurf an inländische Verbände höhere Ansprüche als an ausländische Kläger, was den Rechtsstandort Deutschland schwächen wird. Der Legal Tech Verband Deutschland spricht sich dafür aus, die Kriterien zwischen nationalen und internationalen Klägerverbänden vollumfänglich zu harmonisieren.

Das im Entwurf vorgesehene Opt-in-Verfahren stellt auf einen zu frühen Zeitpunkt zum Klagebeitritt ab. Der Legal Tech Verband fordert, Verbrauchern einen Klagebeitritt auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, selbst nach einem Vergleich oder einem Urteil.

Der Gesetzgeber sollte die Begrenzung des Streitwerts auf den Maximalwert von 500.000 EUR überdenken.

Der Referentenentwurf bleibt im Ergebnis hinter der Marktentwicklung der letzten Jahre zurück. Es entsteht der Eindruck, dass sich nicht hinreichend mit den Regularien und faktischen Gegebenheiten des deutschen Rechtsmarkts auseinandergesetzt wurde.

Weitere Details können hier gelesen werden.

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