Legal Tech im Ampel-Koalitionsvertrag

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25.11.21 – Was bedeutet die neue Bundesregierung für Legal Tech und die Digitalisierung der Rechtsbranche? Der zukünftige Justizminister soll Marco Buschmann von der FDP werden. Die FDP war immer ein starker Vertreter der Öffnung des Rechtsmarktes hin zu Legal Tech Angeboten. Im Koalitionsvertrag findet man dann auch folgende relevante Stellen:

S.106: Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden. Kleinforderungen sollen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können. Wir bauen den kollektiven Rechtsschutz aus. Bestehende Instrumente wie z. B. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz modernisieren wir und prüfen den Bedarf für weitere. Die EUVerbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest.

S.112: Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen, legen für sie klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen fest und stärken die Rechtsanwaltschaft, indem wir das Verbot von Erfolgshonoraren modifizieren und das Fremdbesitzverbot prüfen.
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards. Dazu gehören eine umfassende Verbraucherbildung, mehrsprachige Aufklärung und der situationsgerechte Zugang zu Informationen. Die Finanzierung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands passen wir entsprechend dem gestiegenen Bedarf bezüglich kollektiver Rechtsdurchsetzung, Marktbeobachtung und Verbraucherbildung an.

Der Koalitionsvertrag kann hier eingesehen werden.

Foto: © Pixabay

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