Legal Tech-Dienstleister für Fluggastrechte erhält vorgerichtliche Anwaltskosten
07.08.20 – In einem neuen Urteil hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.07.2020 – I-16 U 99/20) entschieden, dass ein Legal Tech-Dienstleister, der sich auf Rückforderungen von Steuern und Gebühren aus stornierten Flugtickets spezialisiert hat, vorgerichtlich einen Anwalt einschaltet, einen Anspruch auf Freistellung von den dafür angefallenen Kosten haben kann. Die Kosten seien erforderlich und zweckmäßig, wenn die Fluggesellschaft trotz Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich reguliert hat und das Legal Tech Unternehmen annehmen durfte, dass eine anwaltliche Aufforderung hilfreich sein kann.
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