Legal Tech-Dienstleister für Fluggastrechte erhält vorgerichtliche Anwaltskosten

Fluggastrechte

07.08.20 – In einem neuen Urteil hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.07.2020 – I-16 U 99/20) entschieden, dass ein Legal Tech-Dienst­leis­ter, der sich auf Rück­for­de­rungen von Steu­ern und Ge­büh­ren aus stor­nier­ten Flug­ti­ckets spezialisiert hat, vor­ge­richt­lich einen An­walt einschaltet, einen An­spruch auf Frei­stel­lung von den dafür angefallenen Kos­ten haben kann. Die Kos­ten seien er­for­der­lich und zweck­mä­ßig, wenn die Flug­ge­sell­schaft trotz Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht un­ver­züg­lich re­gu­liert hat und das Legal Tech Unternehmen an­neh­men durf­te, dass eine an­walt­li­che Auf­for­de­rung hilfreich sein kann.

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Foto: © pixabay

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