Kleine Anfrage der FDP Fraktion im Bundestag zum Thema „Legal Tech – Rechtsgrundlagen“

21.10.18 – Am 16.10.2018 fand eine „Kleine Anfrage“ der FDP Fraktion an die Bundesregierung statt. Diese hatte das Thema „Legal Tech – Rechtsgrundlagen“. Konkret wurden fünfzehn Anfragen gestellt, u.a.:

  • Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Digitalisierung im Rechtswesen zu fördern?
  • Welche konkrete Förderung sieht sie dabei in besonderem Maße für den Bereich der Legal Techs vor?
  • Hat die Bundesregierung einen langfristigen Plan zur Förderung von Legal Techs als Instrument der Verbraucherrechtedurchsetzung?
  • Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass Rechtsanwaltsgesellschaften durch den § 59e BRAO die Gewinnung von externem Kapital untersagt ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass damit Rechtsanwälten, die Legal Techs nutzen, welche hohen Investitionen erfordern und damit häufig auf externes Kapital angewiesen sind, die Form der Rechtsanwaltsgesellschaft faktisch vorenthalten bleibt?
  • Sieht die Bundesregierung den Bedarf einer gesetzlichen Änderung, die es „Legal Tech“-Unternehmen – auch solchen mit mehrheitlichem Fremdkapital durch Nicht-Rechtsanwälte – ermöglicht, auch ohne den Umweg über die Zulassung als Inkassounternehmen nach §§ 2 Absatz 2 S. 1, 10 Absatz 1 Nr. 1 RDG, tätig zu werden?
  • Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zurverfügungstellung eines Online-Fragetools (mit oder ohne Mitteilung des „Prüfungsergebnisses“) bereits eine Rechtsdienstleistung nach RDG, die jedenfalls in Bezug auf Interessenten, die noch keinen Inkassoauftrag erteilt haben, unzulässig ist?

Die Kleine Anfrage finden Sie hier als PDF.

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