Kammergericht Berlin: Bitcoin-Handel ist nicht strafbar

15.10.2018 – Für alle Anhänger der Krypto-Währungen und der Blockchain-Technologie hat das Kammergericht Berlin ein wegweisendes Urteil (Az. 161 Ss 28/18 (35/18) gefällt und die Finanzaufsicht Bafin gerügt. Laut Gerichtsentscheid ist der Handel mit Bitcoin kein Bankgeschäft und auch keine Straftat.

Das Urteil geht auf einen Fall zurück, bei dem ein 16-jähriger Betreiber einer bitcoin-Handelswebseite nach Paragraph 54 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeklagt war. Im Ergebnis urteilte das Kammergericht Berlin wie folgt: „Da es sich bei Bitcoin aber weder um eine Rechnungseinheit noch ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt, sei auch keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften erforderlich.“

Weitere Informationen finden Sie hier:
FAZ: Niederlage für Bafin – aber kein Sieg für Krypto-Fans
IT-Finanzmagazon: Ein Paukenschlag: Handel und Vermittlung von Bitcoins zukünftig erlaubnisfrei?

zurück zum Legal Tech Nachrichten Überblick

- WERBUNG -