Immer mehr Gütetermine mittels Videoübertragung bei Legal Tech Chevalier
20.08.20 – Wie das Legal Tech Unternehmen Chevalier berichtet, haben in den letzten Wochen auf Antrag mehrere Arbeitsgerichte Chevalier die Möglichkeit einer Videoübertragung eingeräumt. Dabei handelt es sich um die Arbeitsgerichte Villingen-Schwenningen, Freiburg und Mannheim.
Chevalier hatte sich bereits im April unter Federführung von Markus Hartung mit dem Ziel der Einführung von (u.a.) Online-Güteterminen an das BMAS gewandt. Seit Einführung des § 114 ArbGG hat Chevalier unzählige Anträge bei Arbeitsgerichten gestellt, um Gütetermine mittels Videoübertragung durchführen zu dürfen.
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