Große BRAO Reform – DAV begrüßt Eckpunkte des Justizministeriums für eine Neuregelung
30.08.19 – Wie der Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 29.8.19 zu entnehmen ist, begrüßt der DAV die Eckpunkte des Justizministeriums für eine große Reform des anwaltlichen Berufsrechts. Darin heisst es, „das Bundesjustizministerium hätte sein Versprechen gehalten, die Voraussetzungen für eine weitreichende Neugestaltung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu schaffen“.
„Die Anwaltschaft benötigt ein Berufsrecht, bei dem es im Wesentlichen ihr überlassen wird, mit wem und wie sie ihren Beruf ausübt“, so Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Das bedeute zum einen die Möglichkeit, mit anderen Berufen zusammenarbeiten zu können. Zum anderen müsse Kanzleien offen stehen, in verschiedenen Rechtsformen zu agieren. „Wir brauchen die große BRAO-Reform für ein modernes anwaltliches Berufsrecht“, so Kindermann weiter. „Wir freuen uns, hier offenbar einen guten Anstoß gegeben zu haben.“
Ein Schwerpunkt der geplanten Reform bilden die Berufsausübungsgesellschaften, die quasi-rechtsfähig werden. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit soll ausgedehnt werden. Reine Kapitalbeteiligungen von Dritten an der Berufsausübungsgesellschaft sollen generell verboten bleiben.
Eine Ausnahme davon liegt vielleicht im Bereich Legal Tech, denn zu Investitionen von Dritten in Legal Tech Kanzleien heisst es im Papier des BMJV: „Es wird auch geprüft, ob reine Kapitalbeteiligungen mit dem Ziel erlaubt werden können, alternative Finanzierungswege durch Wagniskapital für solche Rechtsanwältinnen und -anwälte zu eröffnen, die z. B. im Bereich von legal tech hohe Anfangsinvestitionen erbringen müssen, um neue Rechtsdienstleistungsangebote erbringen zu können.“
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