GFANS

GFANS, die Gesellschaft für Arbeitnehmerschutz, bietet jedem Arbeitnehmer den kostenlosen Service eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag schematisch online überprüfen zu lassen. In vielen Fällen kann nach der Überprüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte gegen die Kündigung rein erfolgsbasiert vorgegangen werden. GFANS verhandelt dann mit dem Arbeitgeber oder leitet ein Gerichtsverfahren ein. Sollte die dann durchgeführte Klage nicht erfolgreich sein, übernimmt GFANS alle Anwalts- und Gerichtskosten. Hinter GFANS steht als Initiator das bekannte und sehr erfolgreiche Legal Tech Unternehmen Flightright

Kategorie: Rechtsprodukte / Arbeitsrecht
Webseite: https://www.gfans.de/

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Interview mit Simon Wolff, Geschäftsführer Chevalier GmbH
Seit wann gibt es GFANS?
Die Gesellschaft für Arbeitnehmerschutz gibt es seit 2018. Dahinter steht das Unternehmen Flightright, welches schon seit 8 Jahren Menschen hilft, zu Ihrem Recht zu kommen.
 
Was bietet GFANS?
Die Gesellschaft für Arbeitnehmerschutz bietet eine kostenfreie Möglichkeit, eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag schematisch online prüfen zu lassen. In vielen Fällen kann die Gesellschaft für Arbeitnehmerschutz dann auch ein Angebot machen, gegen die Kündigung rein erfolgsbasiert vorzugehen. Das heißt: Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, übernimmt die Gesellschaft für Arbeitnehmerschutz alle Anwalts- und Gerichtskosten.
 
Wie sind die Gründer auf die Idee gekommen?
Nach 8 Jahren Erfahrung bei Flightright, Rechtsfälle in hoher Geschwindigkeit und mit hohem Erfolg durchzusetzen, war es an der Zeit, ein neues Rechtsgebiet anzugehen. Für das Arbeitsrecht haben wir uns entschieden, da insbesondere hier Recht und Gerechtigkeit noch oft weit voneinander entfernt liegen.
 
Wer ist die Zielgruppe von GFANS?
Wir richten uns an jeden Arbeitnehmer in Deutschland, der gekündigt wurde oder Probleme mit seinem oder ihrem Arbeitgeber hat.
 
Was kostet GFANS bzw. was ist Ihr aktuelles Preismodell?
Das Besondere an unserem Service ist, dass für den Nutzer nur dann Kosten anfallen, wenn wir für diesen einen rechtlichen Erfolg, z.B. eine Abfindung, erkämpfen. In der Regel nehmen wir zwischen 25% und 33% der Abfindungssumme. Wenn schon ein Abfindungsangebot vorliegt, fällt die Gebühr meist nur für den zusätzlich verhandelten Vorteil an.
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