Fristenkontrolle muss auch in elektronischen Handakten vorgenommen werden

elektronischen Handakten

19.08.20 – Rechts­an­wälte/innen, die im Zu­sam­men­hang mit einer frist­ge­bun­de­nen Ver­fah­rens­hand­lung, wie z.B. der Ein­le­gung einer Be­ru­fung, mit einer Sache be­fasst werden, haben dies zum An­lass zu neh­men, die Frist­ver­mer­ke in der Hand­ak­te zu über­prü­fen. Dies gilt auch, wenn die Handakte elektronisch geführt wird, entschied der BGH (BGH VI ZB 63/19, 23.06.2020).

Mehr Informationen unter https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/fristenkontrolle-in-legal-tech-kanzlei

Foto: © pixabay

zurück zum Legal Tech Nachrichten Überblick

- WERBUNG -