FachartikelKünstliche Intelligenz

KI für Einzelanwälte: Ein Praxisleitfaden für ChatGPT & Co.

Spezifische KI-Anwendungen für Anwaltskanzleien sind zwar auf juristische Anwendungsfälle zugeschnitten, für den Einzelanwalt aber oft zu teuer. Allgemeine Sprachmodelle wie ChatGPT, Gemini und Mistral bieten eine lohnende Alternative. Der Beitrag zeigt, wie Einzelanwälte diese Werkzeuge richtig nutzen.

Digitalisierung als Grundlage

Voraussetzung für den Einsatz von KI ist ein durchgängig digitales Dokumentenmanagement, da KI nur digitale Daten verarbeiten kann. Auch wenn der Anteil maschinenlesbarer Post zunimmt, geht im Kanzleialltag weiterhin viel Kommunikation in Papierform oder als nich durchsuchbare PDFs ein. Zur technischen Grundausstattung gehören daher ein leistungsfähiger Scanner und ein PDF-Editor. Wichtig ist, dass beide über eine gute Texterkennungsfunktion (OCR) verfügen, um die Dokumente optimal für die KI-Analyse aufzubereiten.

Anwendungsfälle, Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Trotz weiterhin verbreiteter Vorbehalte hat sich die Nutzung von Cloud-Lösungen in der anwaltlichen Praxis durchgesetzt. Inzwischen bestätigen auch BRAK und DAV, dass professionelle Cloud-Angebote die Anforderungen erfüllen, die sich aus der Verschwiegenheitspflicht und dem Datenschutz ergeben – meistens sogar besser als die eigene Kanzleiinfrastruktur.

Doch was heißt das für den Einsatz von allgemeinen Sprachmodellen?

Wichtig ist es, keine personenbezogenen Daten in die Chats einzugeben, da sie nicht unter die Privilegierung des §43e BRAO fallen. Viele Anwendungsfälle kommen jedoch ohne personenbezogene Daten aus oder enthalten nur solche, die sich leicht entfernen lassen. Hier einige Beispiele:

Juristische Anwendungsfälle ohne personenbezogene Daten

• Prüfung von abstrahierten Rechtsfragen und Sachverhalten
• Erstellung von Vertragsentwürfen (ohne Parteiendaten)
• Entwurf von Vertragsklauseln, Bausteinen und Checklisten
• Formulierung von abstrakten rechtlichen Erläuterungen für Mandanten
• Zusammenfassung von Gerichtsentscheidungen
• Entwicklung von Entscheidungsbäumen für Falllösungen
• Darstellungen zu speziellen Rechtsthemen.

Administrative Anwendungsfälle ohne personenbezogene Daten

• Entwürfe von Webseiten- und Social-Media-Texten
• Erstellung interner Richtlinien und Anleitungen
• Vorlagen für Mandats- und Honorarvereinbarungen
• Textbausteine für die Standardkommunikation (z.B. Terminbestätigungen, Antworten auf Erstkontakte, Abwesenheitsnotizen)
• Formulierungen für Rechnungen und Mahnungen.

Der sichere Umgang mit mandatsbezogenen Daten

Andere Kerntätigkeiten des Einzelanwalts – etwa die Erstellung vollständiger Schriftsätze und Verträge, die Prüfung von Akten, die Auswertung der Mandantenkommunikation, die Erstellung von Fallchronologien und die schnelle Sichtung und Auswertung gegnerischer Unterlagen – erfordern die Eingabe von personenbezogenen Daten. Auch für diese Aufgaben leisten allgemeine Sprachmodelle bereits gute Dienste. Es gibt technische und organisatorische Wege, sie auch in diesen sensiblen Bereichen sicher zu nutzen.

1. Manuelle Anonymisierung:
Mit einem modernen PDF-Editor lassen sich personenbezogene Daten wie Namen, Adressen und Aktenzeichen direkt im Dokument technisch entfernen. Wichtig ist dabei, die Daten nicht nur optisch – etwa mit einem schwarzen Balken – zu überdecken, sondern eine „Schwärzen“-Funktion zu nutzen, die den Text an der Stelle unwiderruflich löscht. Auch indirekte Personenbezüge, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen, müssen bedacht und entfernt werden.

2. Automatisierte Anonymisierung:
Für eine regelmäßige Anonymisierung eignen sich KI-gestützte PII-Erkennungstools (Personally Identifiable Information). Diese Programme durchsuchen Texte automatisch nach personenbezogenen Daten und entfernen diese. Wichtig bei der Auswahl ist eine zuverlässige Unterstützung der deutschen Sprache, damit das Tool juristische Fachbegriffe von Personendaten unterscheiden und spezifische deutsche Formate erkennen kann.

3. Spezialisierte Zugangs-Anbieter:
Es gibt SaaS-Plattformen (Software as a Service), die gesicherte Zugänge zu den allgemeinen Sprachmodellen anbieten. Ob sie die Voraussetzungen des §43e BRAO erfüllen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Zu beachten ist auch §43e Abs. 5 BRAO, wonach eine ausdrückliche Einwilligung des Mandanten für die Eingabe von vertraulichen Mandanteninformationen notwendig ist, wenn der KI-Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat dient.

Die rechtliche Recherche

Viele halten Sprachmodelle für die juristische Recherche für noch ungeeignet, weil sie bekanntermaßen zu Falschaussagen, sogenannten Halluzinationen, neigen. Die juristische Expertise des Anwenders wirkt hier jedoch als entscheidender Qualitätsfilter: Der Rechtsanwalt kann die Ergebnisse kritisch prüfen, Falsches verwerfen und die brauchbaren Ansätze weiterverfolgen. Gerade bei Rechtsfragen außerhalb der täglichen Routine liefern die allgemeinen LLM-Chatbots auf diese Weise in kürzester Zeit sehr wertvolle Ansätze – und sparen viel Zeit.

Dabei ist es wichtig, zwei grundlegende Funktionen kennenzulernen:

1. Reasoning (logisches Schlussfolgern): Diese Funktion verbessert die Fähigkeit des Modells, aus dem Sachverhalt und den Rechtsnormen logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie ist damit das Werkzeug für die klassische juristische Methodik bei der Rechtsanwendung samt Subsumtion und Auslegung.

2. Deep Research (vertiefte Recherche): Diese Funktion ermöglicht eine tiefergehende Recherche in externen Quellen. Das Modell durchsucht dabei Datenbanken – etwa für Urteile oder Gesetze – um relevante Informationen zu extrahieren. Sie eignet sich gut, um aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und andere Rechtsquellen zu finden.

Das Reasoning erlaubt also die Anwendung des Rechts auf einen konkreten Fall, während Deep Research die dafür notwendigen aktuellen Rechtsinformationen beschafft. Es empfiehlt sich, beide Funktionen zu kombinieren – zum Beispiel zuerst mit Deep Research aktuelle Urteile und Quellen zu einem Thema zu finden und anschließend mit Reasoning zu analysieren, wie diese auf den konkreten Fall anzuwenden sind.

Spezialisierte Chatbots

Das volle Potenzial der allgemeinen Sprachmodelle zeigt sich bei der Erstellung eigener Chatbots. ChatGPT, Gemini & Co. ermöglichen es, ihre Modelle für eine bestimmte Aufgabe zu konfigurieren und mit eigenem Kanzleiwissen anzureichern – bei ChatGPT heißen diese spezialisierten Chatbots „GPTs“ und bei Gemini „Gems“. Ein Rechtsanwalt kann beispielsweise einen Chatbot erstellen, der auf die Prüfung von AGB trainiert ist und dabei auf interne Vorlagen zugreift.

Diese spezialisierten Chatbots werden oft als „Agenten“ bezeichnet, was jedoch missverständlich ist. Sie müssen von der „agentischen KI“ unterschieden werden, die deutlich autonomer handelt und mehrere Arbeitsschritte selbstständig ausführt.

Fazit

Allgemeine Sprachmodelle sind für Einzelanwälte eine leistungsstarke und kostengünstige Alternative zu teuren Spezialanwendungen. Der erfolgreiche Einsatz erfordert keine tiefen IT-Kenntnisse. Wer die verschiedenen Funktionen wie Deep Research und Reasoning einsetzt und eigene, spezialisierte Chatbots erstellt, steigert die Geschwindigkeit und Qualität seiner Arbeit erheblich.

Autor: Dr. Jochen Brandhoff begleitet Unternehmer durch kritische Situationen wie großvolumige Auseinandersetzungen und komplexe Nachfolgeregelungen, deren Lösung ein Zusammenspiel aus unternehmerischer, rechtlicher und menschlicher Kompetenz erfordert. Er hat u.a. Jus2click, eines der ersten deutschen Legal-Tech-Unternehmen, die Wirtschaftskanzlei Brandhoff Obermüller Partner und die Kongressmesse Legal Revolution aufgebaut und veräußert. Er ist auch als Schiedsrichter in wirtschaftsrechtlichen Schiedsverfahren tätig und engagiert sich für den German Legal Tech Summit 2025.

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