Einigung beim neuen Legal Tech Gesetz: Verabschiedung noch im Juni!

Neues Legal Tech Gesetz 2021

02.06.21 – Wie die LTO berichtet, hat sich die GroKo auf die finalen Inhalte des neuen Legal Tech Gesetzes geeinigt und wird dieses noch im Juni im Bundestag verabschieden.

Das umstrittene „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ soll in etwas abgeänderter Form kommen. Zugeständnisse wurden in Richtung BRAK gemacht, die das Vorhaben von Anfang an stark kritisierte. Geändert werden soll u.a. das Verbot für die Anwaltschaft nach § 49a BRAO Erfolgshonorare zu vereinbaren. Dies soll nun bei allen Forderungen bis 2.000 Euro möglich sein, mit Ausnahme von unpfändbaren Forderungen. Die Prozessfinanzierung wird hingegen nicht erlaubt. Legal Tech Anbietern sollen hingegen weitergehende Pflichten auferlegt werden. So sollen etwa Inkassodienstleister, die Gelder, die sie für ihre Kunden eingezogen haben, ohne Zeitverzug an diese zurückzahlen müssen.

In Zukunft werden Anwälte/innen damit den Legal Tech Unternehmen in einigen Punkten gleichgestellt(er) werden. In anderen Punkten, wie z.B. der Beteiligung von Investoren und Fremdkapital, werden Legal Tech Firmen überlegen bleiben. Die spannende weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.

Foto: © pixabay

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