Deutliche Zunahme und verstärkte Akzeptanz von Videoverhandlungen im OLG Bezirk Köln

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15.02.22 – Seit 2001 sieht die Zivilprozessordnung in § 128a die Möglichkeit vor, Zivilverhandlungen im Wege einer Videokonferenz abzuhalten. Vor Corona wurde diese Möglichkeit eher selten genutzt, die Häufigkeit der Nutzung hat sich in der Pandemie aber deutlich erhöht. Am Oberlandesgericht Köln, den zu seinem Bezirk gehörenden Landgerichten Aachen, Köln und Bonn und den 23 Amtsgerichten des Bezirks haben im vergangenen Jahr über 3500 Gerichtsverhandlungen unter Einsatz von Videokonferenztechnik stattgefunden. Gerechnet auf 250 Arbeitstage entspricht dies 14 Videoverhandlungen am Tag.

Ermöglicht wurde dies durch die erweiterte Ausstattung mit Videokonferenztechnik und die Bereitstellung weiterer Softwarelösungen durch das Ministerium der Justiz und auch durch die Bereitschaft der Richterschaft, sich auf diese neue Möglichkeit einzulassen. Weitere Details siehe Pressemitteilung des OLG Köln.

Foto: © Pixabay

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