DATEV kooperiert mit LAWLIFT & Dr. Otto Schmidt-Verlag

03.12.18 – Nachdem der bekannte Legal Tech Anbieter LAWLIFT seit einiger Zeit mit dem Dr. Otto Schmidt-Verlag kooperiert, wurde nun eine weitere Kooperation der beiden Anbieter mit DATEV bekannt. Lesen Sie hier die Pressemitteilung der DATEV im Volltext:

Juristische Vorlagen und Fachinhalte mit anwaltlicher Kanzleisoftware zu einer automatisierten Gesamtlösung verbinden – mit diesem Ziel gehen die DATEV eG, der Fachverlag Dr. Otto Schmidt und LAWLIFT eine Kooperation ein. LAWLIFT hat eine Software entwickelt, die es Anwälten und Justiziaren ermöglicht, intelligente Vorlagen zu erstellen, zu aktualisieren und zu nutzen. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird LAWLIFT den DATEV-Anwendern seine Softwarelösung zusammen mit den intelligenten Vorlagen von Otto Schmidt anbieten. DATEV sorgt für die nahtlose Integration in die Organisationssoftware der Rechtsanwaltskanzleien.

„Über die Kooperation erreichen wir für unsere Anwender eine neue Qualität im LegalTech-Umfeld“, erklärt Tina Schulz, Leiterin Rechtsanwaltsmarkt bei der DATEV eG. „Rechtsanwälte bekommen darüber ein gut aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket an die Hand, mit dem sich standardisierte Dokumente auf hohem fachlichen Niveau automatisch erstellen und in die elektronischen Akten der Kanzlei speichern lassen.“

Mit LAWLIFT erstellte intelligente Vorlagen sind im Unterschied zum bisherigen Standard eines Formularbuches fähig, eine deutlich höhere Komplexität an Lebenssachverhalten zu erfassen und ermöglichen eine massive Steigerung der Wertschöpfung. Die DATEV-Anwender können die intelligenten Vorlagen von Otto Schmidt beliebig inhaltlich anpassen. Selbst die juristische Logik hinter der Vorlage ist für die Anwälte und Unternehmensjuristen sehr leicht adaptierbar. Über die nun angestrebte Verbindung mit der Kanzleisoftware DATEV Anwalt classic wird das System dann auf Knopfdruck die benötigten Verträge, Schriftsätze und weitere Dokumente erstellen und eigenständig mit den relevanten Informationen aus der jeweiligen Akte füllen können.

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