C.H. BECK Verlag benennt Werke von Juristen die in der NS-Zeit aktiv waren um
29.07.21 – Auch wenn es kein direktes Legal Tech Thema ist, ist es doch ein sehr wichtiges Thema. Jede/r Jurist/in kennt seit dem Studium Standard-Werke wie den BGB Kommentar Palandt oder die Gesetzessammlung Schönfelder. Nun hat sich der C.H.BECK Verlag entschlossen, die Werke seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben. Die Werke des Verlages werden daraufhin überprüft.
Es steht bereits fest, dass der bekannte Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen wird; bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg, genannt werden. Der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird künftig den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen. Die Gesetzessammlung Schönfelder wird künftig von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack herausgegeben. Der Kommentar von Blümich, EStG, KStG, GewStG erhält den Namen der Herausgeber Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann.
„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, sagt Verleger Dr. Hans Dieter Beck. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.“ Diese Entscheidung wurde so auch mit den Autorinnen und Autoren des Verlages abgestimmt. Dr. Beck: „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.“ Die Umbenennungen nimmt C.H.BECK jeweils mit dem Erscheinen von Neuauflagen oder Ergänzungslieferungen vor.
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