Bundesgesetze und -verordnungen werden ab 2023 in elektronischer Form online verkündet
02.12.22 – Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Justiz in Deutschland: Bundesgesetze und -verordnungen mussten bislang in Papierform veröffentlicht werden. Dies führte zu einem jährlichen Papierberg in Höhe von 2,5 Kilometern. Dieser Zustand ist bald vorbei. Ab 2023 soll das Bundesgesetzblatt ausschließlich elektronisch erscheinen. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstagabend in einer Grundgesetzänderung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
Bislang schrieb die Verfassung die Veröffentlichung in Papierform im Bundesgesetzblatt vor. In GG Art. 82 heißt es künftig, dass alles Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in einem Bundesgesetz geregelt wird. Dieses Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend ebenfalls. Darin heißt es: Das Bundesgesetzblatt werde „künftig ausschließlich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und wird das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte dazu: „Der Rechtsstaat wird digitaler. Der Bundestag hat heute beschlossen, dass ab dem kommenden Jahr alle Bundesgesetze und -verordnungen in elektronischer Form online verkündet werden. Das schafft Transparenz, spart viel Papier und beschleunigt das Verkündungswesen. Das Gesetz ermöglicht außerdem den Bürgerinnen und Bürgern einen transparenten Zugriff auf alle aktuellen Normtexte.“
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