BeA kann nicht mit Umlauten umgehen
07.08.19 – Mal wieder eine schlechte Nachricht aus dem Bereich des BeA – dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Anscheinend kommt die Software nicht mit deutschen Umlauten und Sonderzeichen zurecht. Die Konsequenzen daraus können erheblich sein.
Aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5.6.19 geht hervor, dass eine als dem versendenden Rechtsanwalt als zugestellt bestätigte Nachricht eben doch nicht zugestellt wurde, zumindest nicht korrekt.
Denn die an den Bundesfinanzhof gesendete Nachricht wurde diesem zwar zugestellt, gelangte aber in einen Ordner für korrupte Nachrichten. Darüber wurde der BFH nicht informiert und nahm daher an, dass keine Nachricht gesendet wurde. Im konkreten Fall ging das ganze glücklich für den Anwalt aus, denn der BFH gewährte ihm ohne Antrag Wiedereinsetzung in die versäumte Frist, weil er das Fristversäumnis als unverschuldet ansah. Da dieser Fehler nun bekannt ist, sollte schnellstmöglich ein Update der BeA Software erfolgen.