Harte Kritik der BRAK am Regierungsentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
19.02.21 – Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichte eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, in dem sie den Gesetzentwurf wiederholt ablehnt. Dessen Umsetzung würde zu einer fundamentalen Abkehr vom anwaltlichen Berufsbild führen und einen mit unbestimmten Befugnissen ausgestatteten Rechtsdienstleister unterhalb der Anwaltschaft schaffen, was nicht gewünscht sei.
Weiterhin fordert die BRAK einen anwaltlichen „Menschenvorbehalt“, soweit es um Legal Tech geht. Zudem spricht sie sich nachdrücklich gegen die vorgesehenen Regelungen zu Prozessfinanzierung und zum Erfolgshonorar aus. Sie gefährden nachhaltig die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, bedingen unnötige und vermeidbare Interessenskonflikte und stehen mit den Systemen der Kostenerstattung sowie der Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht im Einklang. Auch hält die BRAK den Titel des Gesetzes für irreführend. Unter der Fahne „Verbraucherschutz“ wird letztlich nichts anderes vorgeschlagen, als ein „Legal Tech Gesetz“.
Dr. Daniel Halmer, Gründer der Legal Tech Verbraucher-Plattform CONNY, äußerte sich dazu wie folgt: „Die Stellungnahme der BRAK zeigt erneut, dass sie die Zeichen der Zeit nicht verstanden hat und es ihr lediglich um Besitzstandswahrung geht. Ich bin enttäuscht von der Rückwärtsgewandtheit und Verschlossenheit gegenüber neueren Entwicklungen.“
Die Stellungnahme der BRAK findet sich hier im Volltext als PDF.
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