Geschäftsmodell von Legal Tech Firma MyRight laut LG Braunschweig zulässig
13.01.20 – Das Braunschweiger Landgericht (Beschl. v. 23.12.2019, Az. 3 O 5657/18) hält das Geschäftsmodell der Legal Tech Firma MyRight in Anlehnung an die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH: wenigermiete.de) für zulässig. Die Zivilkammer des LG Braunschweig hat über die gebündelten Ansprüche von zehntausenden Diesel-Fahrern in der Massenklage von MyRight gegen Volkswagen zu entscheiden. VW, vertreten durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, zweifelte hingegen die Rechtmäßigkeit der Vertretung von 40.000 Kunden im Dieselskandal durch MyRight an und sah einen möglichen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das Landgericht sah dies allerdings anders.
Nach dem BGH Urteil über wenigermiete.de (LexFox) ist dies nun ein weiterer Sieg für Legal Tech Unternehmen für Verbraucher. Laut einem Artikel des Handelsblatts äußerte sich dazu auch das Bundesjustizministerium. Es werde derzeit geprüft, ob Änderungen beim Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte möglich seien und angesichts der aktuellen Urteile „gesetzgeberischer Änderungsbedarf“ besteht.
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