Legal Tech Wiki

Legal Tech, ist seit 2014 ein immer bekannter werdender Begriff für die Kombination der beiden Wörter Legal und Technology. Bevor sich der Begriff seit ca. 2015 auch in der Bundesrepublik Deutschland bei den Juristen durchsetzte, war diese Begriffskombination vor allem in den USA bekannt, insbesondere geprägt durch die jährlich in New York stattfindende Expo „Legal Tech New York“. Im Folgenden wird auf den Legal Tech Artikel bei Wikipedia eingegangen. Weitere Definitionen des Begriffs Legal Tech von anderen Personen bzw. Institutionen finden Sie hier.

Legal Tech Wiki

Die deutsche Wikipedia definiert den Begriff Legal Tech als „Software und Online-Dienste, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen oder gänzlich automatisiert durchführen“. Weiterhin wird bei Wiki ausgeführt, dass „solche IT-Produkte bisher vor allem von Start-ups entwickelt wurden, die das Ziel verfolgen, effizientere Alternativen zu einzelnen Arbeitsschritten oder ganzen Rechtsdienstleistungen zu schaffen.“

Der bekannte amerikanische Rechtsprofessor Oliver Goodenough von der Vermont Law School differenziert bei Legal Tech zwischen so genannten Legal Tech 1.0, 2.0 und 3.0-Anwendungen. 1.0 steht dabei für Software zur Büroorganisation, 2.0 bezeichnet automatisierte Rechtsdienstleistungen und 3.0 meint komplexere K.I.-Anwendungen, die nicht nur einzelne Arbeitsschritte des Rechtsanwalts vereinfachen, sondern das Berufsbild der Anwälte grundlegend verändern werden.

Der Legal Tech Wiki Artikel geht ausserdem auf die Ziele & Potenziale und auf die Entwicklung von Legal Tech in den nächsten Jahren ein. Hier wird insbesondere ausgeführt, dass Legal Tech das Potential zugesprochen wird, die Rechtsberatungsbranche in ihrer Funktionsweise komplett zu verändern. Dies wirkt sich sowohl auf die Steigerung der Effizienz, als auch auf eine Veränderung des Arbeitsmarktes aus, bei denen deutlich weniger Juristen gefragt sein werden. Für den Rechtsrat-suchenden Verbraucher hingegen hat der Einsatz von Legal Tech vor allem die Chance Rechtsbeistand deutlich kostengünstiger und so den grundrechtlich garantierten Zugang zum Recht einfacher und bezahlbarer zu erhalten, als dies je zuvor in der Rechtsgeschichte denkbar war.

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