BGH zieht sich von X zurück – Einknicken vor Musk oder Haltung zeigen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei X (ehemals Twitter) auf seinem Kanal 25.175 Follower. Dies ist zwar keine beachtliche Größe für eine solche Institution, zeigt aber immerhin ein größeres Interesse an den Entscheidungen, die der BGH dort veröffentlicht. Nun hat der BGH seinen Account dort geschlossen. Offiziell wurden keine Gründe für diesen Schritt genannt. Spekulationen über einen Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen auf der Plattform und der Einmischung ihres Eigentümers Elon Musk in den deutschen Wahlkampf bleiben unbestätigt, liegen aber zumindest zeitlich nahe.
Der Abschiedspost des BGH, der die Nutzer auf alternative Kanäle wie einen Newsletter und Mastodon (eine Social Media Plattform, die deutlich weniger als X genutzt wird) verwies, erregte ungewöhnlich große Aufmerksamkeit. Bis heute erhielt er rund 2.300 Kommentare und 2.500 Likes. Dies ist weit über dem Durchschnitt von oft nur ein paar wenigen Kommentaren und Likes des BGH Kanals.
Mittlerweile haben auch das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr ihre Kanäle auf X zum Schweigen gebracht. Das Ministerium werde den eigenen Account vom heutigen Tag an „ruhen lassen und auf absehbare Zeit nicht mehr proaktiv auf dem Kanal posten“, heißt es in einer Mitteilung . Man behalte sich jedoch vor, „in Ausnahmefällen auf ›X‹ mit Posts zu reagieren – etwa im Falle von Desinformations-Kampagnen.“ Hauptgrund sei nach einer Bewertung des Ministeriums, dass in dem Onlinedienst „der sachliche Austausch von Argumenten zunehmend erschwert wird.“
Manche deutsche Politiker sehen dies anders. Wirtschaftsminister Robert Habeck zum Beispiel ist nach einer Auszeit seit November 2024 wieder zurück auf der Plattform X und auch Bundeskanzler Olaf Scholz postet dort weiter. Auch das Legal Tech Verzeichnis bleibt auf X aktiv, auch weil es unserer Meinung nach keinen Sinn macht das Portal nur bestimmten Gruppierungen zu überlassen.